(wS/svb) Siegen 29.11.2024 | Mit dem bevorstehenden meteorologischen Winterbeginn am 1. Dezember ruft die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH (SVB) alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Trinkwasserleitungen und -zähler rechtzeitig vor Frostschäden zu schützen. Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, insbesondere über mehrere Tage, können erhebliche Schäden an Wasserinstallationen verursachen, was nicht nur Unannehmlichkeiten, sondern auch hohe Kosten mit sich bringt.
„Gerade jetzt, zum Start der frostigen Monate, ist es wichtig, Vorsorge zu treffen, um Schäden durch Frost zu minimieren“, erklärt Markus Bruch, Trinkwassermeister der SVB. „Trinkwasserleitungen und zähler, die sich in unbeheizten Räumen oder im Außenbereich befinden, sind besonders anfällig.“
Die SVB empfiehlt folgende Maßnahmen, um Frostschäden vorzubeugen:
1. Wasserleitungen isolieren: Warm- und Kaltwasserleitungen sollten mit einer Isolation geschützt werden. Dies verhindert Wärmeverluste und reduziert das Risiko von Frostbildung.
Hinweis: Diese Maßnahme wirkt nur bei kurzen Frostperioden, bei Dauerfrost können die Rohre dennoch stark auskühlen.
2. Außenleitungen entleeren: Wasserleitungen im Außenbereich sollten rechtzeitig vor dem ersten Bodenfrost vollständig entleert werden.
3. Frostschutz in unbeheizten Räumen sicherstellen: In Räumen wie Kellern, Waschküchen, Schuppen oder Anbauten sollten Fenster geschlossen bleiben, um so einen Frostschutz zu gewährleisten.
4. Regelmäßige Kontrolle des Wasserzählers: Ein Dauerdurchfluss des Zählers kann auf Leckagen hinweisen. Durch eine regelmäßige Überprüfung lassen sich mögliche Probleme frühzeitig erkennen.
Zusätzlich erinnert der Versorger alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Grundstücken daran, Hydranten und andere Löschwasser-Entnahmestellen schnee- und eisfrei zu halten. Diese Einrichtungen müssen besonders vor Wohngebäuden, Betrieben, Garagen, Tankstellen und Lagerhäusern für die Feuerwehr jederzeit zugänglich sein.
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