Neuer Bildungsscheck 2.0: Unterstützung für berufliche Weiterbildung in NRW

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(wS/si) Siegen 02.02.2026 | Weiterbildung lohnt sich – und wird aus diesem Grund auch weiter gefördert: Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen ab 2026 gezielt Menschen, die ihre beruflichen Kompetenzen ausbauen möchten. Das Programm wird aus Landesmitteln sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Eckdaten zur Antragstellung

Anträge können ab Montag, 2. Februar 2026, gestellt werden.

Antragsberechtigt sind:

  • Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW.
  • Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bis 100.000 Euro).
  • Es werden ausschließlich Einzelpersonen unterstützt.

Voraussetzung: Für die jeweilige Weiterbildung kann keine andere Förderung in Anspruch genommen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit stehen, wie zum Beispiel:

  • Erwerb oder Nachholen von Abschlüssen.
  • Anerkennung ausländischer Qualifikationen.
  • Sachkundenachweise.
  • Erweiterung vorhandener Kompetenzen.

Umfang der Förderung

  • Förderhöhe: Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt 50 Prozent der anerkannten Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500 Euro.
  • Häufigkeit: Eine Antragstellung ist einmal pro Kalenderjahr möglich.
  • Ausschlüsse: Nicht förderfähig sind Fahrt-, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sowie betriebliche Weiterbildungen.

Informationen und Beratung

Alle Informationen rund um den Bildungsscheck finden Sie auf der Homepage der Regionalagentur Siegen-Wittgenstein und Olpe unter: www.regional-agentur.de/bildungsscheck-2-0-nrw

Für Fragen rund um den Bildungsscheck steht Ihnen die G.I.B. – Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH in Bottrop zur Verfügung:

E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de

Telefon: 02041 767 555

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