(wS/bn) Kreuztal 02.03.2026 | Anlässlich der westfälischen Bautage in Kreuztal haben die BAUVERBÄNDE.NRW eine differenzierte Bilanz zur aktuellen Lage der Baukonjunktur sowie zu den strukturellen Herausforderungen durch das kommunale Sondervermögen und neue Vergaberegeln gezogen. Während erste Stabilisierungstendenzen Hoffnung machen, warnt die Branche vor einem „Vergabe-Flickenteppich“ und bürokratischen Hürden.
Baukonjunktur: Öffentliche Hand als Stabilitätsanker
Die Baukonjunktur in Nordrhein-Westfalen zeigt laut den vorliegenden Daten erste Anzeichen einer Beruhigung. Besonders der öffentliche Bau erweist sich dabei als wichtiger Impulsgeber und sorgt für eine gewisse Grundstabilität in vielen Betrieben. Auch im Wohnungsbau sind leichte Erholungstendenzen zu verzeichnen, wenngleich das Niveau weiterhin sehr niedrig bleibt und Fertigstellungen deutlich hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückbleiben.
„Von einer durchgreifenden Erholung kann weiterhin keine Rede sein“, betont Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW. Zudem relativieren Preissteigerungen von etwa 3 Prozent im Wohnungsneubau die nominalen Zuwächse. Der Wirtschaftsbau agiert angesichts konjunktureller Unsicherheiten weiterhin äußerst zurückhaltend.
Kritik am Sondervermögen des Bundes
Ein zentrales Thema der Veranstaltung war das Sondervermögen des Bundes zur Stärkung der Infrastruktur und Klimaneutralität. Auf NRW entfallen nach dem Königssteiner Schlüssel rund 21,1 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zwölf Jahren – ein Betrag, der laut Branche angesichts eines kommunalen Sanierungsstaus von über 50 Milliarden Euro in NRW zwar notwendig, aber in der Wirkung begrenzt ist.
Dr. Bernhard Baumann kritisierte zudem, dass zentrale Schutzmechanismen in der Endfassung des Gesetzes gestrichen wurden. „Ohne eine klare Zusätzlichkeit der Mittel besteht die Gefahr, dass Sondermittel vor allem bestehende Haushalte entlasten, anstatt zusätzliche Investitionen auszulösen“, mahnte Baumann.
Sorge vor einem „Vergabe-Flickenteppich“
Parallel zu den Finanzierungsfragen stehen Kommunen und Betriebe vor einer Neuerung: Seit dem 1. Januar 2026 gelten in NRW durch § 75a der Gemeindeordnung neue Vergaberegeln. Zwar begrüßt die Bauinnung Westfalen-Süd vereinfachte Verfahren unterhalb der EU-Schwelle grundsätzlich, doch die Ausgestaltung bereitet Sorgen.
Stephan Hundhausen, Obermeister der Bauinnung Westfalen-Süd, warnt: „Problematisch wird es, wenn jede Kommune eigene Spielregeln aufstellt. Für die Unternehmen bedeutet das mehr Abstimmungsaufwand, mehr Unsicherheit und zusätzlichen bürokratischen Aufwand“. Die Verbände plädieren daher für eine landesweit orientierende Mustersatzung, um Transparenz zu schaffen und einheitliche Standards über Kommunalgrenzen hinweg zu gewährleisten.
Fazit
Für das Jahr 2026 zeichnen sich vorsichtige Stabilisierungstendenzen ab, doch die Lage bleibt fragil. Damit Investitionsprogramme ihre Wirkung entfalten können, fordert die Branche einheitliche Leitlinien bei Vergaben, beschleunigte Genehmigungsverfahren und verlässliche Rahmenbedingungen.

(v.l.) Eckhard Vetter, Obermeister der Straßenbauer-Innung Südwestfalen, Ralph Wertebach, stellvertretender Obermeister der Bauinnung Westfalen‑Süd, Stefan Hundhausen, Obermeister der Bauinnung Westfalen‑Süd und Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW
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