Info zu weiteren Corona-Lockerungen in Kreuztal

(wS/red) Kreuztal 08.05.2020 | Kreuztal bereitet weitere Corona-Lockerungen vor

Seit Bekanntmachung der weiteren geplanten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen seitens der Landesregierung sind viele Fragen in der Kreuztaler Stadtverwaltung eingegangen. Nach wochenlangem Verzicht ist der Wunsch nach einer Rückkehr zur Normalität nachvollziehbar, aber in vielen Bereichen nicht kurzfristig zu erreichen. Leider müssen die kommunalen Entscheidungsträger schon seit Wochen zur Kenntnis nehmen, dass seitens der Landesregierung nur pauschale Aussagen in Pressemitteilungen getroffen werden, ohne dass die Regelungen für deren Umsetzung kommuniziert werden. Neue Regelungen werden innerhalb von Tagen oder über das Wochenende in die Welt gesetzt.

Für die notwendigen organisatorischen Vorläufe wird den Städten keinerlei Zeit eingeräumt und sie werden auch nicht rechtzeitig mit Ausführungsbestimmungen versorgt. Dies stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Stadtverwaltungen vor große Herausforderungen. Besonders ärgerlich ist aber, dass dadurch in der Bevölkerung Erwartungen geweckt werden, die nicht unmittelbar erfüllt werden können. In diesem Zusammenhang hat auch der Städte- und Gemeindebund Kritik an der Landesregierung geübt und dringend darauf hingewiesen, dass für die Einführung von Lockerungen an die notwendige Vorlaufzeit gedacht werden muss (siehe Anlage). Für die Stadt Kreuztal bedeutet dies beispielhaft für die nachstehenden Bereiche im Einzelnen:

Sport

Um eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Vereinssports zu gewährleisten, finden derzeit enge Absprachen mit den Vereinen statt. Insbesondere für die Nutzung der Sporthallen sind die Vereine in der Verantwortung, geeignete Konzepte zu erarbeiten und nachzuweisen, wie eine Ansteckung mit dem Coronavirus verhindert werden kann. Sobald diese Infektionsschutz- und Hygienepläne vorliegen, kann die Stadt Kreuztal einer Nutzung zustimmen. Da diese Vorgehensweise nicht im Eilverfahren zu bewältigen ist, kann eine generelle Öffnung der Sporthallen nicht zum 11. Mai erfolgen. Ob und wann auch Duschen und Umkleideräume genutzt werden können, steht derzeit aufgrund der landesweit geltenden Regelung noch nicht fest.

Freiluftanlagen, wie etwa Kleinspielfelder, Soccerfelder oder auch die Skate- und DirtbikeAnlage am Sportzentrum können dagegen ab Montag, 11. Mai wieder genutzt werden. Die geltenden Abstandsregeln sind einzuhalten.

Warmwasserfreibad Buschhütten

Um eine Öffnung des Freibads Buschhütten ab dem 20. Mai unter erforderlichen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu ermöglichen, werden derzeit seitens der Stadt Kreuztal Konzepte erstellt. Der tatsächliche Öffnungstermin wird später bekannt gegeben.

Gastronomie

Generell ist die Bewirtung in Speisegaststätten ab Montag, 11. Mai wieder gestattet. Das gilt sowohl für den Innen- und Außenbetrieb, unter der Voraussetzung, dass die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden. Dazu ist der Betreiber verpflichtet, ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept zu erstellen und vorzuhalten, sodass es bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörde eingesehen werden kann. Buffet-Angebote sind nach Landesrecht nicht gestattet.

Volkshochschule und Stadtteilbüro/Mehrgenerationenhaus

Zwar könnten Kurse der Volkshochschule und der Musikschule ab dem 11. Mai generell wieder stattfinden, dafür sind aber die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Derzeit erarbeitet die VHS gemeinsam mit der Stadt Kreuztal Nutzungskonzepte für die städtischen Räumlichkeiten und sucht nach geeigneten Ausweichräumen. Dies gestaltet sich schwierig, da eine Nutzung von Schulgebäuden gemäß der Corona-Betreuungsverordnung für außerschulische Veranstaltungen nicht zulässig ist. Aus diesem Grund können die VHS-Kurse in den Räumen der Stadt Kreuztal nicht pünktlich zum 11. Mai starten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Des Weiteren wird für das Stadtteilbüro/Mehrgenerationenhaus in der Fritz-Erler-Siedlung zurzeit ein Hygienekonzept erstellt, um auch dort eine Öffnung kurzfristig zu ermöglichen.

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