(wS/si) Kreis Siegen-Wittgenstein 05.03.2021 | Ab Samstag, 6. März 2021, sind im Einzelhandel Corona-Selbsttests verfügbar. Positive Ergebnisse dieser Schnelltests sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig und müssen dem Kreisgesundheitsamt mitgeteilt werden.
Personen, die Siegen-Wittgenstein leben, können die Meldung entweder online über ein Online-Formular (https://portal.siegen- wittgenstein.de/ formsolutionsservice/call/51) auf der Webseite des Kreises (www.siegen-wittgenstein.de/ corona) oder über die Corona-Hotline (0271 333-1120) vornehmen.