(wS/ fdp) Siegen 18.04.2021 | Freie Demokraten fragen beim Thema Freiheit genau nach: Ausgangsbeschränkungen sind unverhältnismäßig!
(Siegen-Wittgenstein). „Inhalt des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips ist gerade, dass auch ein legitimes Ziel nicht jedes Mittel rechtfertigt. Wir bezweifeln, dass die aktuelle Ausgangsbeschränkung ein erfolgreiches Instrument in der Bekämpfung der Pandemie ist“, so Guido Müller, Fraktionsvorsitzender der FDP im Kreistag. „Die aktuellen Ausgangsbeschränkungen stellen einen eklatanten, nicht verhältnismäßigen Eingriff in unsere Grundrechte dar und dabei ist es egal, ob die Sperre vom Kreis verhängt worden ist oder möglicherweise schon bald in Form einer Ausgangssperre per Infektionsschutzgesetz aus Berlin angeordnet werden wird.“ Neben dem Kampf gegen Corona ist es doch der soziale Zusammenhalt und Austausch, der zum Leben gehört. Ein probates Mittel in der Krise ist es daher, das Leben aus den Innenräumen nach draußen zu holen. Auf die Plätze, Biergärten oder in den Wald. Mit Abstandsregelungen, Masken und Testung. „Leben heißt lebenswert leben, das ist doch unzertrennlich miteinander verbunden.“
Die Freien Demokraten im Kreistag Siegen-Wittgenstein unterstützen die Ankündigung der Bundestagsfraktion – Christian Lindner – im Falle des Falles in Karlsruhe gegen das geplante Infektionsgesetz zu klagen. Die Liberalen plädieren für vorsichtige Lockerungen begleitet durch Hygiene- und Testkonzepte. Die Antwort auf die Pandemie könne nach einem Jahr nicht der erneute Lockdown und Stillstand sein. Die Auswirkungen von Ausgangssperren auf das Infektionsgeschehen ist zu gering. Das ist auch aus den Beurteilungen der verschiedenen Gerichte herauszulesen. „Es geht in Wahrheit ja darum, Ansammlungen von Menschen, bei bspw. Wohnungspartys zu verhindern.“ Um das zu verhindern, gebe es aber mildere Mittel, so Müller. Eine pauschal verhängte Ausgangssperre sehe man prinzipiell kritisch. Nicht der bloße Inzidenzwert, sondern die Auslastung der Intensivmedizin ist aus Sicht der Liberalen Entscheidungsgrundlage für den Eingriff in die Grundrechte.
Auch hier im Kreis wollen die Freidemokraten die als Ausgangssperre empfundenen Beschränkungen hinterfragen und haben sich daher an Landrat Andreas Müller gewandt. Die Liberalen wollen zur Beurteilung der aktuellen Lage u.a. folgende Fragen von der Verwaltung beantwortet wissen. 1. Hat der Landrat einen Spielraum, um ggf. selbst andere Uhrzeiten für die Ausgangssperre festzulegen? 2. Inwieweit ist die Kreisverwaltung mit ihren Behörden überhaupt in der Lage, die nächtliche Ausgangssperre im gesamten Kreisgebiet zu kontrollieren und Missbrauch zu ahnden? 3. Wie viele Strafverfahren wurden bislang initiiert bzw. wie viele Bußgelder sind verhängt worden? 4. Wieviel zusätzliches Personal ist dafür derzeit im Einsatz? 5. Und schließlich: Was die Verwaltung im Zusammenhang mit der Aufhebung der Ausgangssperre konkret unter der schwammigen Formulierung „nachhaltig und signifikant absinkt“ versteht.
Zur Debatte über die Allgemeinverfügung zur Fortführung und Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erklärt die FDP-Kreistagsfraktion: „Wir lehnen diesen massiven Eingriffen in die Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger kategorisch ab, denn wir sehen dadurch sogar die Gefahr, dass sich Kontakte so in Privaträume verlagert, wo das Infektionsrisiko nachgewiesen exorbitant höher ist.“
Foto: FDP Siegen-Wittgenstein