Aktueller Stand der Maßnahmen und Planungen zur Sprengung und dem Neubau der A45-Talbrücke Rahmede

(wS/mK) Märkischer Kreis 22.11.2022 | Helgard Kleischmann und Simon Söhnchen von der Autobahn GmbH berichteten den Mitgliedern im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde über gute Nachrichten und den aktuellen Stand der Maßnahmen und Planungen zur Sprengung und dem Neubau der A45-Talbrücke Rahmede.

Im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde bildete die Situation rund um die A45, die Sprengung und der Neubau der Autobahntalbrücke Rahmede einen Schwerpunkt. Helgard Kleischmann (Planfeststellungsabteilung) und Simon Söhnchen, Landespfleger bei der Niederlassung Westfalen der Autobahn GmbH, informierten ausführlich über bisher erfolgte Maßnahmen sowie den aktuellen Planungsstand zur Sprengung und dem Neubau der Brücke. Einig waren sich alle im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde, dass der schnelle Neubau der Talbrücke Rahmede von überragendem Interesse für die Allgemeinheit ist.

Die Artenschutzmaßnahmen sind abgeschlossen. Für die Wanderfalken wurden ebenso wie für die mehr als 1.000 Zwergfledermäuse Ersatzquartiere gefunden. Für die Fledermäuse sind sieben „Türmchen“ und zwei Türme (als „Pfeilerersatz“) entstanden, für die Haselmäuse insgesamt 75 Kobel. Auch ausreichend Ausgleichs- und Kompensationsflächen sind geschaffen worden. In die Ersatzquartiere sind unter anderem Fledermäuse eingezogen, berichtete die Autobahn GmbH. Die Maßnahmen würden demnach „fruchten“. Gute Nachrichten gab es im Hinblick auf den Grundstückserwerb: alle Grundstücksverhandlungen sind erfolgreich abgeschlossen.

Überwiegendes öffentliches Interesse

Spannend wurde es bei einer Abstimmung: Um den Sprengabbruch und den Neubau der A45-Talbrücke Rahmede vornehmen zu können, benötigt die Autobahn GmbH eine sogenannte Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes „Lüdenscheid“, die ansonsten entgegenstünden. Die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises kann eine solche Befreiung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses erteilen. Dadurch wird es möglich, die zum Schutz der Landschaft eigentlich nicht vorgesehenen Baumaßnahmen überhaupt durchführen zu können. Keine Auswirkungen hat dies hingegen auf die Vorgaben des Artenschutzes und die Notwendigkeit, Ausgleichs- und Kompensationsflächen zu schaffen. Hierfür musste die Autobahn GmbH ohnehin Sorge tragen.

Die entsprechenden Nachweise hat sie mittlerweile erbracht, wie in der Sitzung deutlich wurde. Im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde wurde daher für die „Befreiung“ gestimmt. Darüber hinaus wird der Beirat eine Arbeitsgruppe zur Begleitung der Brückenbaumaßnahme bilden.

Im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde bildete die Situation rund um die A45, die Sprengung und der Neubau der Autobahntalbrücke Rahmede einen Schwerpunkt. Foto: Andreas Trojak / wirSiegen.de

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