(wS/uni) Siegen 05.12.2022 | Die Universität Siegen ist wie alle privaten und öffentlichen Haushalte von den massiven Preissteigerungen bei Strom und Gas betroffen. Die Universität hat sich deshalb frühzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen eingestellt und Maßnahmen auf breiter Basis eingeleitet. „Um es ganz klar zu sagen: Wir müssen beim Energieverbrauch sparsam sein – wie jeder private Haushalt und jedes Unternehmen auch“, erklärt Uni-Kanzler Ulf Richter.
Wie sehr treffen die Preissteigerungen die Universität?
Die Universität Siegen hat mit allen Liegenschaften einen Gasverbrauch in der Größenordnung von mehr als 2.000 Haushalten. Das entspricht der Größe der Gemeinde Erndtebrück.
Die Hochschulleitung geht durch die Preissteigerungen bei Gas und Strom aktuell von Mehrkosten in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro jährlich aus. Das entspricht mindestens der Verdopplung der Energiekosten. In dieser Summe sind Energie-Einsparungen in Höhe von 20 Prozent und die Preisbremse bereits eingerechnet.
Welche Maßnahmen ergreift die Universität zur Kostensenkung?
Die Universität setzt auf konkrete und befristete Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur und Personal.
Im Bereich Infrastruktur umfassen diese:
– Ganzheitliche Energiespar-Strategie: Absenkung der Temperaturen, Verkürzung der Öffnungszeiten, Reduzierung der Beleuchtung. Ziel ist, 20 Prozent an Energie einzusparen – hier ist die ganze Universität gefragt, jeder und jede kann mithelfen. Das Motto der Universität lautet: Wir sparen energi(e)sch. Auf unserem Energiespar-Portal finden Sie alle Informationen.
– Vom 17. Dezember bis 6. Januar geht die Universität in einen Winterbetrieb, um in der Phase des Jahreswechsels noch effektiver zu sparen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
– Die Universität prüft außerdem sehr kritisch, wie die Gebäude effektiver genutzt werden können, beispielsweise durch die Verdichtung von Arbeitsplätzen.
Im Bereich Personal hat die Universität ein befristetes Stellenbesetzungs-Moratorium beschlossen. Für drei Monate wird die Besetzung von Haushalts-Stellen ausgesetzt, bis zum 31. Januar 2023. Das gilt nicht für Forschungs-, Lehr- oder Transferprojekte, bei denen die Finanzierung durch Drittmittel erfolgt – hier sind Einstellungen weiterhin möglich. Ebenso ausgenommen sind Studentische Hilfskräfte und Auszubildende.
Mit den beschlossenen Maßnahmen spart die Universität Siegen Energie und senkt – wo möglich – weitere Kosten, um die erhöhten Energiepreise zu kompensieren. Dies wird trotz aller Anstrengungen jedoch nicht ausreichen, um die entstehenden Mehrkosten zu stemmen. Die Universität hofft deshalb, dass es in Verhandlungen der NRW-Ministerien gelingt, eine Kompensation der Mehrkosten zu erreichen – diese Unterstützung ist für die Zukunftssicherung unerlässlich.
Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart und Kanzler Ulf Richter bekräftigen: „Uns ist bewusst, dass diese Maßnahmen zu Einschränkungen führen. Wir müssen uns jedoch anpassen, um diese Krise gut zu bewältigen. Wenn wir als Universität zusammenstehen und alle einen Beitrag leisten, werden wir das auch schaffen.“
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