Bundestagswahl am 23. Februar: Wichtige Informationen der Stadt Kreuztal zur Briefwahl

(wS/kr) Kreuztal 23.01.2025 | Bedingt durch die vorgezogene Bundestagswahl, die am Sonntag, den 23. Februar stattfinden wird, sind für alle, die per Brief wählen möchten, besondere Fristen zu beachten:
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 25. Januar zugestellt. Mit ihnen können alle, die nicht persönlich am 23. Februar ins Wahllokal gehen möchten, die Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung beantragen.

Anders als sonst üblich, stehen die Stimmzettel allerdings erst deutlich später, nämlich etwa ab Montag, den 10. Februar, zur Verfügung. Erst ab diesem Datum können die Briefwahlunterlagen verschickt oder persönlich gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Rathaus ausgehändigt werden.

Die Kreuztaler Stadtverwaltung bittet alle, die per Brief wählen möchten, die ausgefüllten Stimmzettel zügig wieder zurückzusenden oder persönlich beim Rathaus abzugeben, um dem engen Zeitrahmen der Bundestageswahl entsprechen zu können. Briefwahlunterlagen, die am 23.02. nach 18 Uhr eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Foto: Rathaus Kreuztal

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