Kreis erlässt Verbot der Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen

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(wS/si) Kreis Siegen-Wittgenstein 18.08.2025 | Tränken von Tieren und Wasserschöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt

Ab sofort darf aus Flüssen und Bächen im Kreis Siegen-Wittgenstein kein Wasser mehr mit Pump- oder Saugvorrichtungen oder mit fahrbaren Behältnissen entnommen werden. Das hat die Untere Wasserbehörde des Kreises jetzt in einer Allgemeinverfügung angeordnet. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh bleibt weiterhin erlaubt. Die Verfügung ist zunächst bis zum 30. November 2025 befristet.

Das Verbot der Wasserentnahme gilt nicht für zugelassene Benutzungen. Hier müssen die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen bzw. Verbote bei niedrigen Wasserständen beachtet werden.

In den letzten Monaten hat es erheblich zu wenig geregnet. Im Zusammenspiel mit den zeitweise sehr hohen Temperaturen hat sich eine anhaltende Trockenheitsperiode entwickelt. Das lebensnotwendige Wasserangebot für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen ist nicht mehr flächendeckend gewährleistet – sowohl mit Blick auf die Wassermenge, die Wassertiefe als auch auf die Wasserqualität.

Das Abpumpen bzw. die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt die aktuellen Beeinträchtigungen erheblich. Dadurch wird nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer bedroht. Durch die niedrigen Wasserstände sinkt die Sauerstoffzufuhr, während die Wassertemperatur steigt. Es besteht die Gefahr einer massiven Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushalts sowie einer nachhaltigen und weitreichenden Schädigung der Lebensräume von Wassertieren und Pflanzen. Mit dem Verbot der Wasserentnahme sollen die Lebensgrundlage Wasser sowie gewässerökologischen Belange geschützt und erhalten werden.

Die Einhaltung des Wasserentnahmeverbots wird überwacht. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Für die Sieg hatte die Bezirksregierung Arnsberg bereits Anfang Juli per Allgemeinverfügung ein Verbot der Wasserentnahme erlassen.

Foto: Kreis Siegen-Wittgenstein (Archiv)

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