Auch in Siegen: Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte NRW erleichtert

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(wS/si) Siegen 23.02.2026 | Die Stadt Siegen hat sich der Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen angeschlossen, die Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte NRW herabzusetzen. Damit kann künftig noch mehr ehrenamtlich engagierte Menschen Dank, Anerkennung und Wertschätzung entgegengebracht und das Ehrenamt in Siegen weiter gestärkt werden.

Der Landtag NRW hatte im Dezember 2025 beschlossen, die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte zu senken. So müssen Ehrenamtliche für den Erhalt der Ehrenamtskarte ab sofort ein Engagement von mindestens vier Stunden pro Woche oder 200 Stunden pro Jahr nachweisen. Bisher lag die Voraussetzung bei fünf Stunden wöchentlich beziehungsweise 250 Stunden jährlich. Zudem dürfen Ehrenamtliche nun eine Aufwandsentschädigung erhalten, sofern diese die steuerlichen Freibeträge der Ehrenamtspauschale (960 Euro) oder der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt.

„Mit der Entscheidung unterstreicht die Stadt Siegen die große Bedeutung des Ehrenamts für das gesellschaftliche Leben vor Ort“, sagt Bürgermeister Tristan Vitt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Vereinen, Organisationen und Initiativen und tragen damit maßgeblich zur Lebensqualität in Siegen bei. Alle Informationen zum Thema Ehrenamt finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Siegen unter www.siegen.de/ehrenamt.

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