Mähsaison beginnt: Gemeinschaftsgrabanlagen, Baumgrabfelder & Co. bitte freihalten!

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(wS/kr) Kreuztal 20.03.2026 | Mit dem Start in die wärmere Jahreszeit steht in Kreuztal auch die Mähsaison kurz bevor.
Nach Ostern, ab dem 07. April werden in Kreuztal wieder die Friedhöfe gemäht. Die Stadt
Kreuztal erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an die geltenden Regelungen für
pflegeleichte Bestattungsformen.
Darunter fallen Wiesengräber, Anonyme Urnengräber, Aschestreufelder,
Gemeinschaftsgrabfelder und Waldbestattungsgrabfelder („Baumbestattungen“). Bei diesen
Grabanlagen obliegt die Pflege und Herrichtung gemäß Friedhofssatzung dem städtischen
Baubetriebshof.
Wer sich für ein pflegeleichtes Grab entschieden hat, muss beachten, dass das Abstellen
von Blumenschmuck, Grablichtern, Erinnerungsstücken und anderen Gegenständen dort
nicht gestattet ist. Insbesondere ist es nicht zulässig, eigenmächtig Bepflanzungen
vorzunehmen oder die bestehende Bepflanzung zu verändern. Diese Regelung gilt
ausdrücklich das ganze Jahr hindurch.
Die Stadt Kreuztal bittet nun zum Start in die Mähsaison noch einmal ausdrücklich darum,
sämtliche Gegenstände von den pflegeleichten Grabanlagen zu entfernen. Verbleibende
Gegenstände werden entsorgt.

Info aus dem Rathaus Kreuztal

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