(wS/red) Koblenz / Ebernhahn 19.05.2026 | Im Westerwaldkreis hat sich am vergangenen Sonntag, dem 17. Mai 2026, ein mutmaßliches Tötungsdelikt ereignet. Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte am heutigen Montag in einer ersten Pressemitteilung mit, dass im Ortsrandbereich von Ebernhahn in einem Straßengraben die Leiche einer 67-jährigen Frau aufgefunden wurde, die offensichtlich einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war. Tatverdächtig ist ein 69-jähriger deutscher Staatsangehöriger – nach Mitteilung der Behörde der von der Toten getrennt lebende Ehemann.
Wo liegt Ebernhahn?
Ebernhahn ist eine kleine Ortsgemeinde mit rund 1.220 Einwohnern im Westerwaldkreis (Rheinland-Pfalz) und gehört zur Verbandsgemeinde Wirges. Der Ort liegt im sogenannten Kannenbäckerland unmittelbar an der A 3 auf Höhe des Dernbacher Dreiecks. Bis zur Autobahn-Anschlussstelle Ransbach-Baumbach sind es rund drei Kilometer, bis zur Kreisstadt Montabaur etwa acht Kilometer. Vom Siegerland aus erreicht man Ebernhahn in südwestlicher Richtung über die A 45 und die A 3 in rund einer Stunde Fahrzeit.
Angriff während eines Spaziergangs
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Koblenz wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, seine Ehefrau am Sonntag während eines Spaziergangs mit einem Hammer angegriffen zu haben. Die Frau erlitt durch die Schläge derart schwere Kopfverletzungen, dass sie noch am Tatort verstarb.
Frontalcrash gegen einen Baum
Im Anschluss an die mutmaßliche Tat soll sich der 69-Jährige zunächst mit seinem Pkw vom Tatort entfernt haben. Auf einer Landstraße zwischen Ransbach-Baumbach und Ebernhahn fuhr er nach Erkenntnissen der Ermittler in mutmaßlich suizidaler Absicht mit seinem Fahrzeug frontal gegen einen Baum. Bei dem Aufprall zog sich der Beschuldigte schwerste Verletzungen zu. Er wird derzeit in einem Krankenhaus in Koblenz behandelt.
Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Amtsgericht Koblenz inzwischen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassen. Aufgrund seiner schweren Verletzungen ist der 69-Jährige derzeit weder haft- noch vernehmungsfähig. Sobald die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen, soll ihm der Haftbefehl verkündet und er zu den Vorwürfen angehört werden. Bis dahin wird der Beschuldigte im Krankenhaus durch die Polizei bewacht.
Blutverschmierter Hammer im Auto
Der dringende Tatverdacht gründet sich nach Angaben der Behörde in erster Linie darauf, dass nach dem Verkehrsunfall im Pkw des Beschuldigten ein blutverschmierter Hammer als mutmaßliches Tatwerkzeug aufgefunden werden konnte. Auch die weitere Spurenlage bestätige den dringenden Tatverdacht, so die Staatsanwaltschaft.
Mordmerkmale werden geprüft
Die Ermittlungen zum genauen Tatablauf und zum Tatmotiv dauern weiter an. Geprüft wird dabei auch, ob der Beschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig war und ob die Tat möglicherweise als Mord zu qualifizieren ist. Hierzu seien unter anderem Durchsuchungsmaßnahmen und Zeugenvernehmungen veranlasst worden.
Zur endgültigen Klärung der Todesursache wurde zudem die Obduktion der Verstorbenen angeordnet. Diese soll im Laufe des heutigen Tages durchgeführt werden. Mit einem vorläufigen Ergebnis ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz in den kommenden Tagen zu rechnen.
Rechtlicher Hinweis
Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht ist. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Staatsanwaltschaft Koblenz, Leitender Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler, Pressemitteilung vom 19.05.2026, Aktenzeichen 2020 Js 28429/26.

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