„Incoterms“ regeln den Lieferverkehr: Tipps zur Neufassung

wS/ihk    Siegen/Olpe      „Incoterms“ sind für alle Unternehmen, die Waren importieren und exportieren, wichtig. Sie regeln Fragen des internationalen Lieferverkehrs – zum Beispiel, wer bei Verlust oder Beschädigung von Waren die Kosten trägt. Der gemeinsame Arbeitskreis Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) und des gleichnamigen Bundesverbandes (BME), Frankfurt, informierte jetzt Einkäufer aus der Region über Änderungen der von der Internationalen Handelskammer (ICC) ausgearbeiteten Klauseln.

Die akkreditierte Incoterms-Trainerin, Rechtsanwältin Claudia Zwilling-Pinna, warnte die zahlreichen Teilnehmer bei ihrem Vortrag im IHK-Gebäude davor, ungeprüft auf die Incoterms zu verweisen. Sie müssten konkretisieren, inwieweit die Neuregelungen aus dem Jahr 2010 berücksichtigt sind. Ihr Rat: Wer Incoterms verwendet, muss auch klar angeben, in welcher Fassung sie dem Vertrag zwischen den Handelspartnern zugrunde gelegt werden sollen. Wer kein Risiko eingehen will, sollte sich vorher anhand der Unterlagen der ICC (International Chamber of Commerce) über die Bedeutung einzelner Klauseln informieren.

Informationen zu den nunmehr elf Incoterms (zuvor waren es 13) sowie das Skript von Claudia Zwilling-Pinna können bei Günter Pfeifer von der IHK Siegen (Telefon 0271 3302-265, E-Mail guenter.pfeifer@siegen.ihk.de) angefordert werden. Gäste können kostenfrei an den Veranstaltungen des IHK-/BME-Arbeitskreises teilnehmen.

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