Mues vs Morgenschweis: Strafanzeigen gegen ehemaligen Fachbereichsleiter

wS/wf.    Siegen  –    Wie weit darf ein Bürger gehen wenn er meint, über Missstände in einer Behörde öffentlich aufzuklären? Darum geht es am kommenden Montagnachmittag im Siegener Amtsgericht. Es stehen sich dort gegenüber der Bürgermeister der Stadt Siegen Steffen Mues und Thomas Morgenschweis, ehemaliges Ratsmitglied der Stadt Siegen.

In der mündlichen Verhandlung am Montag geht es um eine einstweilige Verfügung die Bürgermeister Mues gegen Thomas Morgenschweis erwirken möchte. Letzterer hatte im Mai und im Juli Flugblätter in Siegen und Freudenberg verteilen lassen. Inhaltlich macht Morgenschweis in den Flugblättern auf Missstände im Jugendamt der Stadt Siegen aufmerksam. Dieses will Mues unterbinden. Thomas Morgenschweis behauptet u.a., dass städtische Mitarbeiter wie der ehemalige Fachbereichsleiter Jugend und Soziales, Horst Fischer und seine Stellvertreterin Agnes Juchems-Voets nicht die erforderlichen Ausbildungen aufweisen konnten, um in einem so sensiblen Bereich zu arbeiten.

Vor Gerichtstermin Strafanzeige gegen Horst Fischer

Neue Brisant´s noch vor dem Verfahren am Montag:   Zwei betroffene Väter haben gegen den ehemaligen Fachbereichsleiter Jugend und Soziales, Horst Fischer Strafanzeige erstattet. Im Rahmen des Verfahrens hatte Horst Fischer eine „eidesstattliche Versicherung“ abgelegt, um den Antrag von Bürgermeister Steffen Mues zu unterstützen.

Reinhard Nies, er lag jahrelang im Clinch mit der Stadt Siegen, erstatte eine Anzeige wegen „§ 156 falscher Versicherung an Eides Statt“  und schickte diese direkt zur Staatsanwaltschaft in Siegen. Besonderheit bei dem Fall Nies – er bekam letztendlich seine Kinder zugesprochen, dieses nach langer Gegenwehr der Stadt Siegen. Sein Fall wäre somit abgeschlossen. Nies will aber andere Väter, aber insbesondere Kinder schützen, wie er uns sagt.

Tomas Jakobs, ein noch aktuell betroffener Vater schickte seine Anzeige an die Kreispolizeibehörde Siegen. In seiner der Anzeige heißt es u.a. : Die geltenden rechtliche Normen und Mindeststandards werden durch §8a SGB VIII vorgegeben und können von Fachkräften gemäß § 72 SGB VIII wahrgenommen werden. Fachkräfte aus anderen Arbeitsfeldern (z.B. Schule oder Verwaltung) können erst durch Nachweis von Zertifikatskursen und entsprechenden Erfahrungen und Kenntnissen diese erwerben.

Tomas Jakobs weiter in seiner Strafanzeige:  Herr Horst Fischer hat die „eidesstattliche Versicherung“   in Kenntnis und Bewusstsein seiner eigenen fehlenden Qualifikation erklärt. Nach Kenntnisstand des Anzeigenstellers ist derzeit kein Mitarbeiter im ASD des Jugendamts Siegen gem. §8a SGB VIII hinreichend qualifiziert, als Kinderschutzfachkraft tätig zu werden. Jakobs ist seit 2001 im Streit mit dem Jugendamt der Stadt Siegen.

Letztendlich müssen die Richter entscheiden

Mit Spannung warten nun nicht nur Insider auf ein Urteil am Montag. Allen sollte dabei klar sein, das es sich bei diesem Verfahren nur um die erste Runde handelt. Mehrere Strafanzeigen verschiedener Väter gegen Bürgermeister Steffen Mues sind noch nicht bearbeitet. Die schriftlichen Aufzeichnungen und Beweise einiger betroffener Väter (liegen unserer Redaktion vor) lassen vermuten, das nicht immer alles ganz glatt gelaufen ist.

Letztendlich müssen dies aber die Richter entscheiden.

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