Stadt Kreuztal ruft zur Grünpflege auf

wS/kr   Kreuztal   –   Die Stadt Kreuztal weist darauf hin, dass lt. geltendem Ortsrecht alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre Hecken, Büsche und Bäume so zurückzuschneiden, dass diese nicht in den Verkehrsraum ragen oder Verkehrsschilder verdecken. Des weiteren sind angrenzende Bürgersteige und Regenrinnen von wuchernden Gräsern und Kräutern zu befreien, damit der Gehweg nutzbar bleibt und bei Regen das Regenwasser in den Regenrinnen der Straße (Gosse) ablaufen kann.

Grünschnitt etc. darf weder verbrannt noch im Wald oder im Bach entsorgt werden, sondern ist über die Biotonne bzw. den braunen Sack der ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

Dachrinnen, Entwässerungsgräben usw. auf privaten Grundstücken sollten regelmäßig auf Verstopfungen hin überprüft werden. Damit wird gewährleistet, dass auch bei starken Regenfällen das Wasser gut ablaufen kann. Überschwemmungen wird damit vorgebeugt.

 

Ansprechpartner für Rückfragen:

Andrea Neumann
Stadt Kreuztal
Ordnung und Sicherheit
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Tel. 02732/51-283

E-Mail: A.Neumann@Kreuztal.de

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