Ehrenamtliches Naturschutz-Engagement wird honoriert

wS/ksw/tbs  Siegen-Wittgenstein  –  Jetzt Förderantrag bei der Unteren Landschaftsbehörde anfordern  – – –  Vereine oder Einzelpersonen können für die Umsetzung von Naturschutzprojekten Fördermittel erhalten. Die entsprechenden Anträge gibt es bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises, erläutert Helge Klinkert, Umweltdezernentin des Kreises Siegen-Wittgenstein: „Ohne den ehrenamtlichen Einsatz engagierter Bürger ist eine flächendeckende Naturschutzarbeit in Deutschland und auch bei uns in der Region nicht machbar. Ehrenamtlich aktive Bürger leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und zur Förderung verschiedenster Lebensräume und dem Schutz von Flora und Fauna.“ Neben dem beruflichen und behördlichen Naturschutz sei das ehrenamtliche Engagement eine der wichtigsten Säulen zur Bewahrung Naturerbes im Kreisgebiet, so Klinkert.

In der Vergangenheit wurden über die Förderprogramme im Kreisgebiet die unterschiedlichsten ehrenamtlichen Leistungen honoriert und unterstützt, z.B. Maßnahmen zur Umsetzung von rechtskräftigen Landschaftsplänen, die Betreuung von Amphibienschutzeinrichtungen, die Wiedereröffnung und Sicherung von Stollenmundlöchern als Winterlebensraum für Fledermäuse, Entbuschungsmaßnahmen in Schutzgebieten, die Mahd von orchideenreichen Feuchtgebieten, die Anpflanzung und Pflege von Hecken, Obstwiesen und Gehölzen, die Anbringung und Betreuung von Nistkästen sowie die Entschlammung von Artenschutzgewässern.

Diese exemplarischen Maßnahmen stellen jedoch nur eine kleine Auswahl aus der Vielzahl möglicher ehrenamtlicher Maßnahmen für den Naturschutz im Kreis Siegen-Wittgenstein dar“, sagt die Kreisumweltdezernentin. Über die Förderrichtlinie können sowohl ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden als auch entstehende Materialkosten anteilig bezuschusst werden.

Die Fördermittel stellt das Land Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft zur Verfügung. Zuwendungen sind für Maßnahmen möglich, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig sichern.

Die Untere Landschaftsbehörde erhält hierfür über die Bezirksregierung Arnsberg regelmäßig finanzielle Mittel in jährlich unterschiedlicher Höhe. Als Antragsteller kommen alle ehrenamtlich Tätigen in Betracht, egal, ob sie vereinsmäßig gebunden oder als Einzelperson tätig sind. Antragsteller können neben Privatpersonen so z.B. auch Heimatvereine-, Fischerei- und Naturschutzverbände sowie sonstige Organisationen sein.

Sofern ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, orientiert sich die Vergabe an dem ökologischen Wert der Maßnahme und an den angemeldeten Beträgen der Verbände, Vereine und Gruppen. Das bedeutet auch: Je früher ein Antrag im Jahr bei der Unteren Landschaftsbehörde eingeht, umso wahrscheinlicher ist eine Berücksichtigung bei der Mittelvergabe.

Das Antragsformular kann bei der Unteren Landschaftsbehörde als Ausdruck oder als EDV-Dokument angefordert werden. Die Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde stehen selbstverständlich auch bei Vorüberlegungen und der Fragestellung zur Verfügung, ob die vorgesehenen Maßnahmen die Fördervoraussetzungen (z.B. Bagatellgrenze) erfüllen können. Informationen erhalten Interessierte unter Telefon 0271 333-1839 und 0271 333-1822.

Bildunterschrift:

Der ehrenamtliche Einsatz von Bürgern für den Erhalt der Natur, wie hier die Anlage von Amphibienschutzgewässern, kann mit Naturschutzmitteln gefördert werden.

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