wS/ksw – Siegen-Wittgenstein – Familien mit geringen Einkommen können jetzt Zuschüsse für Schulmaterialien wie Schulranzen, Schreib-, Rechen- oder Zeichenmaterial stellen. Nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz gibt es dafür zum 1. Februar eines Jahres 30 Euro und zum 1. August 70 Euro. Wer Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) oder Sozialhilfe bekommt und schulpflichtige Kinder hat, bekommt das Geld automatisch überwiesen. Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, müssen den Zuschuss dagegen beantragen. Darauf weist der Fachservice Soziales des Kreises Siegen-Wittgenstein jetzt hin. Die entsprechenden Anträge und Informationen sind in den Rathäusern der Städte und Gemeinden erhältlich.
Sollten Familien, die „Hartz IV“ oder Sozialhilfe beziehen, feststellen, dass der Förderbetrag zum 1. Februar nicht automatisch überwiesen wird, sollten sie sich an die zuständige Stelle wenden. Im Falle der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist dies das Jobcenter, Anlaufstelle für Sozialhilfeempfänger ist die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Familie lebt.
Darüber hinaus erhalten Familien dort auch Informationen zu weiteren Unterstützungsangeboten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wie Mittagsverpflegung in Schulen oder Kindertageseinrichtungen, Lernförderung, Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten sowie der Förderung von Vereinsbeiträgen und die Teilnahme an Ferienfreizeiten. Informationen und Anträge zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen auch im Internet unter www.siegen-wittgenstein.de im Bereich Aktuelles zur Verfügung.
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