Jetzt „Ökokonto“ anlegen: Mit Naturschutzmaßnahmen Punkte sammeln und Geldbeutel füllen

wS/ksw  –  Siegen-Wittgenstein  –  Ab sofort ist es möglich, mit Naturschutzmaßnahmen Geld zu verdienen – das neue „Ökokonto“ macht es möglich. „Wer Natur aufwertet, erhält dafür Ökopunkte und kann diese später selbst verbrauchen oder auch verkaufen. Das ist im Kern das simple Prinzip des neuen Ökokontos“ erläutert Kreisumweltdezernentin Helge Klinkert. Damit können Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur künftig sinnvoller umgesetzt werden, wovon die Natur genauso profitiert, wie derjenige, der die Maßnahme umgesetzt hat – „also eine echte Win-Win-Situation“, sagt Helge Klinkert.

Die Idee ist bestechend einfach: „Für jede Zerstörung von Natur müssen Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Diese sind aus Sicht des Natur- und Artenschutzes aber häufig nicht befriedigend, weil sie oft gerade dort durchgeführt werden, wo es sich anbietet und sie sofort umgesetzt werden können“, erläutert Dr. Heinz Meyer, Leiter der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein: „Mit Hilfe des Ökokontos ist nun eine sinnvollere Regelung geschaffen worden: Jeder kann gezielt dort Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen, wo sie ökologisch sinnvoll sind. Dafür gibt es Ökopunkte. Diese können dann bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßname angerechnet – also selbst verbraucht – werden.“ Alternativ kann man mit den Ökopunkten aber auch handeln: Ökopunkte-Besitzer können ihr Guthaben auch an Investoren verkaufen, die für ein Bauvorhaben Ausgleichsleistungen erbringen müssen. „Für welchen Preis die Ökopunkte dann verkauft werden, bleibt dem Verhandlungsgeschick der Beteiligten überlassen, ein fester Geldwert für die Ökopunkte wird von uns nicht festgelegt“, erläutert die Kreisumweltdezernentin.

Wer entsprechende Maßnahmen für sein Ökokonto durchführen will, muss sich zuerst an die Untere Landschaftsbehörde des Kreises wenden und einen Antrag auf Zustimmung stellen. Die Untere Landschaftsbehörde prüft, bewertet und bestätigt die geplante Ökokontomaßnahme. Außerdem wird ermittelt, wie viele Ökopunkte für die Maßnahme dem Konto gutgeschrieben werden können. Jedem Biotop wird entsprechend seiner naturschutzfachlichen Qualität ein Wert von 0 bis 10 zugeordnet – 0 zum Beispiel für versiegelte Flächen. 10 entspricht dagegen dem höchsten naturschutzfachlichen Wert, wie ihn wertvolle FFH-Lebensraumtypen oder gesetzlich geschützte Biotope wie Moore aufweisen. Wird also zum Beispiel ein Nadelholzbestand in einen Laubwald umgewandelt, steigt dadurch die Punktezahl pro Quadratmeter um bis zu drei Punkte.

Das Land und der Kreis Siegen-Wittgenstein ermuntern alle Eigentümer von Wald- und Landwirtschaftsflächen, sich ein Ökokonto zuzulegen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Dies gilt insbesondere für Projekte, die gleichzeitig dazu dienen, die Schwerpunktflächen des Naturschutzes im Kreisgebiet – die NATURA 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete und Geschützte Landschaftsbestandteile – in ihrem Zustand zu verbessern. Welche das sind, kann man den Landschaftsplänen im Kreis Siegen-Wittgenstein entnehmen, die unter www.siegen-wittgenstein.de im Bürgerservice/ Umwelt/Landschaft&Naturschutz/Landschaftsplanung eingesehen werden können.

Eine Broschüre, die jetzt von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein erstellt wurde, erklärt im Detail wie das Ökokonto funktioniert. Außerdem können bei der ULB die Anträge auf Anerkennung einer Ökokonto-Maßnahme und die Mitteilung der Maßnahmendurchführung angefordert werden. Die Formblätter sind ebenfalls unter www.siegen-wittgenstein.de zu finden. Interessierte können die Broschüre bei Jutta Aderhold anfordern (Telefon: 0271 333-1822, E-Mail: j.aderhold@siegen-wittgenstein.de), der auch für weitere Fragen zur Verfügung steht.

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