Kündigung wegen 1,8 Cent beschäftigt weiter die Gerichte

wS/wf.  Siegen / Neunkrichen    –  22.05.2012  –   Ein Verfahren, das bereits bundesweit für Aufsehen sorgte und auch von vielen TV Sendern verfolgt und ausgestrahlt wurde, ging am heutigen Dienstag am Arbeitsgericht Siegen in eine neue Runde.

Oliver B. hatte einen guten Job als Netzwerkadministrator. 19 Jahre hatte sich der IT – Experte nichts zu Schulden kommen lassen. Bis zu dem Tag, als er einen geliehenen  Segway (elektrischen Roller) über das Stromnetz der Firma, einem 1.400 Mann Unternehmen in Neunkirchen, auflud. Es kam die fristlose Kündigung. Schaden seinerzeit: 1,8 Cent Stromkosten.

Das Arbeitsgericht Siegen hatte dann die Kündigung aus dem Jahr 2009 im Januar 2010 aufgehoben. Dagegen legte das Neunkirchener Unternehmen Einspruch ein. Das Verfahren landete in Hamm. Aber auch dort hielten die Richter des Landesarbeitsgerichts die Kündigung für unwirksam. Eine Revision gegen das Urteil in Hamm wurde nicht zugelassen. Oliver B. musste nun weiter beschäftigt werden.

2010 kehrte Oliver B. an seinen alten Arbeitsplatz zurück, nein …  2010 kehrte Oliver B. in das Unternehmen zurück. Er wurde nicht mehr als IT Experte eingesetzt sondern durfte u.a. Kabel sortieren.  Seitdem wurde er auch von seinem bisherigen Team isoliert. Es hagelte in der Folge 3. Abmahnungen gegen Oliver B..

Das Unternehmen griff zu weiteren Mitteln, die derzeit auch die Staatsanwaltschaft in Siegen beschäftigt. Die Firma beauftragte eine Privatdetektei um ihren Angestellten zu beobachten. Diese Detektei setzte wohl auch einen Peilsender ein, der aber versehentlich unter dem PKW  der Ehefrau von Oliver B. angebracht wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit in dieser Sache.

Am heutigen Dienstag (22.05.2012) gab es einen weiteren Termin beim Arbeitsgericht in Siegen. Rechtsanwalt Dr. Bernd Roos aus Siegen hatte beantragt, dass sein Mandant Oliver B. seinen alten Arbeitsplatz als Netztwerkadministrator zurück bekommt. Dr. Guido Mareck, Richter beim Arbeitsgericht Siegen und seine beiden ehrenamtlichen Richter mussten nun darüber entscheiden.

Am Nachmittag das Urteil: Seinen alten Arbeitsplatz bekommt Oliver B. nicht wieder, wohl aber eine Lohnerhöhung. Dieses Urteil wird Oliver B. wohl nicht akzeptieren. Wenn er in Berufung geht wird dieser Fall am Landesarbeitsgericht in Hamm entschieden werden müssen.

Dieses  wird nicht der letzte Prozess um die 1,8 Cent Kündigung vor dem Arbeitsgericht Siegen gewesen sein. Beim Arbeitsgericht sind noch weitere Klagen anhängig, über die noch entschieden werden müssen.


Oliver B. (links) mit seinem Anwalt Dr. Bernd Roos
Bild: Tobias Bernino / wirSiegen.de
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