"Dunkle Jahreszeit – Unfallzeit" oder "Sehen und gesehen werden"

wS/ots  –  Siegen  –  26.10.2012  –  Am kommenden Sonntag endete die Mitteleuropäische Sommerzeit(MESZ). Die Uhr wird dann eine Stunde zurückgedreht und es wird nun eine Stunde früher dunkel. Insbesondere Fußgänger und Radfahrer sind jetzt erheblichen Gefahren ausgesetzt.

Ursächlich dafür sind die in der sogenannten dunklen Jahreszeit auftretenden ungünstigen Witterungs- und Sichtverhältnisse wie Dunkelheit, Regen, Nebel, Glätte und Schnee, die allen Verkehrsteilnehmern große Probleme bereiten.

Fußgänger verunglücken hauptsächlich, weil sie sich falsch verhalten. Viele Fußgänger gehen an ungesicherten Stellen über die Fahrbahn, ohne genügend auf den Fahrzeugverkehr zu achten. Sehr oft ist auch festzustellen, dass Fußgänger dunkle, wenn nicht gar schwarze Kleidung tragen. Das mag zwar modisch sein, birgt aber auch immense Gefahren. Denn die Fußgänger werden dadurch von den anderen Verkehrsteilnehmern nur sehr schwer bis gar nicht erkannt.

Aber der Grundsatz „Sehen und gesehen werden“ sollte deshalb in der dunklen Jahreszeit für alle Verkehrsteilnehmer oberste Priorität besitzen. Fußgängern wird geraten, unbedingt helle, reflektierende Kleidung zu tragen und helle, reflektierende Gegenstände mitzuführen. Einen hell gekleideten Fußgänger sieht ein Autofahrer bereits aus einer Entfernung von 80 bis 90 Metern, einen dunkel gekleideten erst aus einer Entfernung von 25 Metern. An der Kleidung befestigte Reflektoren lassen Fußgänger bereits aus 150 Metern „leuchten“. Weiterhin ist festzustellen, dass viele Fußgänger die Fußgängerfurten vorsätzlich bei Rot überqueren. Gerade Kinder ahmen diese Unsitte kritiklos nach.

Radfahrer auf Gehwegen sowie Radfahrer mit defekter Beleuchtung stellen besonders in der dunklen Jahreszeit eine erhöhte Gefahr dar. Immer wieder gibt es Radfahrer, die offensichtlich die Mühe scheuen, gegen den Widerstand eines Dynamos „anzutreten“. Aber auch für Radfahrer gilt uneingeschränkt: „Sehen und gesehen werden“. An die Autofahrer richtet sich der Appell, die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen. Als Faustregel gilt: Nicht schneller fahren, als man sehen kann. Beispiel: 50 Meter Sicht = 50 Km/h.

Bild: ots /Polizei

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