Abgabenbescheide 2013: Über 8.400 „Päckchen“ auf dem Weg zu den Grundstückseigentümern

wS/hi  –  Stadt Hilchenbach  –  04.02.2013  –  Über 8.400 Abgabenbescheide für das Jahr 2013 hat die Stadt Hilchenbach an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Gebührenpflichtigen versandt und die gute Nachricht ist, dass keine Erhöhung der Gebühren und Steuern notwendig war. Im Gegenteil: Die Stadtwerke konnten die Schmutzwassergebühr rückwirkend zum 1. Januar 2012 von 2,60 Euro auf 2,50 Euro pro cbm und die Niederschlagswassergebühr von 0,78 Euro auf 0,76 Euro pro Quadratmeter senken.

Neben dem Bescheid für Grundbesitz- und sonstige Abgaben enthält die Postsendung ein Begleitschreiben, in dem die einzelnen Abgabearten und deren Gebührensätze näher und ausführlich erläutert werden.

Außerdem nutzt die mit dem Titel „Europäische Energie- und Klimaschutzkommune“ ausgezeichnete Stadt die Versendung der Bescheide nochmals, um bei den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern mit einem Informationsblatt für den gemeinsamen Einsatz für den Klimaschutz vor Ort zu werben. Der städtische Energieberater Oliver Fischer informiert darin unter anderem über den Umweltfonds zur finanziellen Förderung von energiesparenden und energieerzeugenden Maßnahmen und weist auf sein Angebot der Energieberatung hin.

Aber nicht nur zum Thema „Klimaschutz“ ist die Stadtverwaltung gerne Ansprechpartnerin. Auch bei Fragen zu den im Abgabenbescheid erhobenen Steuern und Gebühren sollten die Bescheidempfänger unbedingt Kontakt aufnehmen.

Dies ist seit der Gesetzesänderung im Jahr 2007 um so wichtiger, da seitdem die Bürgerinnen und Bürger auch bei Grundbesitzabgaben zur Wahrung ihrer Rechte keinen Widerspruch mehr einlegen können, sondern direkt klagen müssten. Die damit verbundenen Aufwand und Kosten möchte die Stadtverwaltung im Sinne aller Beteiligten vermeiden helfen. Empfehlung ist, bei Fragen zur Richtigkeit des Bescheides unbedingt zunächst das Gespräch mit den genannten zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu suchen. Rückfragen können per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Bei den einzelnen Abgabearten sind die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aufgeführt. Bei der Kontaktaufnahme sollte unbedingt das Kassenzeichen angegeben werden.

Für die Begleichung der Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben bietet die Stadtverwaltung übrigens auch die monatliche Zahlung an, um eine gleichbleibende Belastung der Haushalte zu ermöglichen. Dazu ist einmalig eine Absprache mit der Stadtkasse und die Erteilung einer Einzugsermächtigung erforderlich. Auch hierzu erläutert der „Infobrief“ das Angebot und benennt die Ansprechpartnerin. Falls eine monatliche Zahlung bereits vereinbart wurde, bleibt diese weiterhin bestehen.

Einen besonderen Service bietet die Stadt Hilchenbach zum dritten Mal den Hundehalterinnen und Hundehaltern, denn für die Beseitigung von Hundekot sind kostenlose Päckchen mit Hundekottüten sowie ein gesondertes Schreiben mit Hinweisen beigefügt. Im Sinne der Sauberkeit bittet die Stadt Hilchenbach darum, dass die deutlich gemachten Anliegen beachtet und die Hundekottüten immer verwendet werden.

Mitwirkung ist diesmal aber nicht nur bei den Hundehaltern gefragt, sondern auch bei allen Grundstückseigentümern. Im Hinblick auf die anstehende Neuausschreibung der Abfallbeseitigung möchte die Stadtverwaltung wissen, welche Behältergrößen die Abgabepflichtigen ab 1. Januar 2015 bevorzugen würden. Dazu ist den Bescheiden ein Formular beigefügt, dass den Grundstückseigentümern die Möglichkeit gibt, ihren Bedarf im Hinblick auf Rest- und Bioabfall anzugeben und der Stadt Hilchenbach mitzuteilen.

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