Mehraufwand für heimische Bäcker

wS/ne – Netphen/Attendorn – Die Verbraucher umfangreich informieren: Das ist das Ziel der Lebensmittelinformations-Verordnung. Ende 2014 wird es ernst: Dann müssen auch Backwaren mit umfangreichen Kennzeichnungen versehen sein, die dem Kunden ganz genau erklären, was drin ist. Grund genug für die heimischen Bäcker, sich gründlich mit den neuen Bestimmungen zu befassen. Deshalb hatte die Bäcker-Innung Westfalen-Süd einen ausgewiesenen Experten zu ihrer Mitgliederversammlung eingeladen.

Christof Nolte, Bäckermeister und Betriebswirt des Handwerks sowie Unternehmensberater des Bäckerinnungs-Verbandes, kam aus Bochum nach Attendorn, um dort vor den heimischen Bäckermeistern über das umfangreiche Thema zu referieren. „Wir müssen bis zum 13. Dezember 2014 unsere Hausaufgaben machen“, sagte Nolte. Ab diesem Zeitpunkt müssen auf verpackten Backwaren einheitlich Zettel mit Angaben zur Verkehrsbezeichnung des Artikels, zu Fetten und Ölen, zur Herkunft bestimmter Inhaltsstoffe und zu Allergenen enthalten sein.

Stötzel ehrte während der Versammlung eines der ältesten Mitglieder der Bäcker-Innung Westfalen-Süd. Fred Weiss aus Niederschelden ist seit 52 Jahren dabei.

Stötzel ehrte während der Versammlung eines der ältesten Mitglieder der Bäcker-Innung Westfalen-Süd. Fred Weiss aus Niederschelden ist seit 52 Jahren dabei.

Ab Dezember 2016 folgen dann zusätzlich auch noch detaillierte Nährwertangaben. Lose Backwaren müssen zwar nicht etikettiert werden. Was aber nicht bedeutet, dass dem Kunden Informationen vorenthalten werden dürfen. Christof Nolte: „Für lose Waren wird voraussichtlich eine Kladde ausreichen, die im Geschäft ausgelegt ist und jederzeit vom Kunden eingesehen werden kann.“ Dass die Kennzeichnung für die Bäckereien einen erheblichen Aufwand bedeutet, zeigte Nolte in seinem Vortrag. So müssen die Bäcker nicht nur ihre eigenen Rezepturen genau betrachten, um den Gehalt von Allergenen wie Schalenfrüchten, Milch, Gluten, Sojabohnen, Erdnüssen und anderen mehr festzustellen.

Auch entsprechende Inhaltsstoffe in Produkten der Vorlieferanten müssen sie im Auge behalten. „Sie müssen also bei allen Herstellern anfragen, um die Inhaltsstoffe zu erfahren“, sagte Christof Nolte. „Und, ganz wichtig, Sie müssen alle Ihre Mitarbeiter dazu anleiten, dass sie völlig rezeptgetreu arbeiten.“ Besonders kritisch sei die Kennzeichnung möglicher Allergene im Blick auf die Verarbeitungsprozesse. Da können zum Beispiel winzigste Reste von Nüssen in Produkten landen, für die die Rezeptur dies eigentlich nicht vorsieht. Um sich dagegen abzusichern, empfahl Nolte entsprechende Spurenkennzeichnungen.

„Solche Spurenkennzeichnungen sollten Sie auch unbedingt von ihren Vorlieferanten übernehmen.“ So wird sich vielleicht demnächst mancher Verbraucher wundern, wenn er in der Kennzeichnung für Milchbrötchen einen Satz liest wie diesen: „Kann Spuren von Nüssen enthalten“. Inzwischen gibt es spezielle Software für Bäckereien, die bei der verordnungskonformen Deklaration helfen soll. Mancher Betrieb wird sich eigens neue Geräte anschaffen müssen, wie zum Beispiel geeignete Waagen oder Etikettendrucker.

Die müssen nämlich fette Schriftarten drucken können: Die Allergenangaben müssen fett dargestellt sein. Insgesamt werde es durch die Umsetzung der neuen Verordnung sicherlich zu einer Steigerung der Allgemeinkosten kommen, bestätigte Christof Nolte Befürchtungen der heimischen Bäcker. Obermeister Michael Stötzel: „Der Aufwand für die neuen Kennzeichnungen wird doch ganz erheblich werden.“

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