Verbrennen von Gartenabfällen verboten

(wS/bb) Bad Berleburg – Gerade im Frühling werden in Gärten, in der Landschaft und im Wald viele Pflege- und Fällarbeiten durchgeführt. Garten- und Grundstücksbesitzer würden gerne die pflanzlichen Abfälle an Ort und Stelle verbrennen.

Das Verbrennen von Strauchschnitt und anderen Grünabfällen ist jedoch nach abfallrechtlichen Vorschriften verboten! Gerade im Siedlungsbereich, wo viele Menschen nah beieinander wohnen, könnte es sonst zu erheblichen Rauchentwicklungen und Luftverunreinigungen und damit zu Gesundheitsgefährdungen der Nachbarschaft kommen.

Im schlimmsten Fall kann durch Funkenflug eine große Brandgefahr entstehen! Pflanzliche Abfälle sollten kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden. Für die Besitzer von Biotonnen besteht auch die Möglichkeit, sperrige Grünabfälle kostenfrei abholen zu lassen. Die genauen Modalitäten finden Sie im Abfallkalender der Stadt Bad Berleburg.

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