Trickdiebe täuschen 82-jährige Seniorin

(wS/ots) Kreuztal – Zwei unbekannte Täter haben am Donnerstagmittag eine 82-jährige Frau in einem Kreuztaler Seniorenheim unter einem Vorwand aufgesucht und bestohlen. Die Männer gaben vor, den Wasserstand ablesen zu wollen.

Etwa um 12 Uhr gelangten die beiden Trickdiebe durch eine Hintertür in die Wohnung der Rentnerin. Die Männer gaben an, den offiziellen Auftrag zu haben, den Wasserzähler abzulesen. Einer der beiden Täter ließ sich von der Frau ins Badezimmer begleiten, während sein Komplize im Wohnzimmer wartete und in der Zwischenzeit die Handtasche der Seniorin ausräumte und zwei Geldbörsen an sich nahm. Kurze Zeit später verabschiedeten sich die Männer von der Frau. Der Diebstahl flog allerdings erst später auf – da waren die Unbekannten bereits über alle Berge.

Der erste Täter wird wie folgt beschrieben: 27-30 Jahre alt, 180 cm, helle Hose. Vom zweiten Täter liegt folgende Beschreibung vor: 19-20 Jahre alt, graue Augen, blasses Gesicht, dunkelblonde kurze Haare. Die Kriminalpolizei in Kreuztal hat die Ermittlungen aufgenommen und bitte mögliche Zeugen, sich unter der Rufnummer 02732/909-0 zu melden.

Die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein klärt auf und gibt wichtige Tipps: Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der vor allem ältere Menschen betroffen sein können. Es ist verstärkt zu beobachten, dass Tricktäterinnen und Tricktäter vermehrt auch Seniorenwohnhäuser und -wohnanlagen aufsuchen, in denen es keine Pförtnerdienste gibt, die eine Hemmschwelle darstellen können.

Dort, aber auch bei anderen Wohnformen täuschen die Täter ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:

  • das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.
  • das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt.
  • das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahe legt.

Opfer der zumeist nichtdeutschen Täterinnen und Täter sind fast ausschließlich ältere Menschen. Beim Trickdiebstahl an der Haustür werden viele Maschen angewandt: Der Glas Wasser-Trick: Täterinnen täuschen Schwangerschaft, Übelkeit oder die Notwendigkeit einer Arzneimitteleinnahme vor und bitten um ein Glas Wasser. Der Papier- und Bleistift-Trick: Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn eine Nachricht hinterlassen. Dazu fragen sie nach Schreibzeug sowie Papier und drängen auf eine Schreibunterlage in der Wohnung oder bitten das Opfer, die Nachricht selbst zu verfassen. Der Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick: Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn Blumen oder ein Geschenk abgeben. Dabei drängen sie darauf, die Blumen zu versorgen oder das Geschenk selbst zu verwahren.

Weitere vorgetäuschte Notlagen verbinden sich mit der Bitte,

  • wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch in der Wohnung suchen zu dürfen.
  • auf dem Balkon seinen entflogenen Vogel oder sein entlaufenes Kätzchen einfangen zu dürfen.
  •   wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer Erkrankung das Telefon benutzen zu dürfen.
  •   die Toilette benutzen zu dürfen.
  • ein Baby wickeln oder füttern zu dürfen.

Im Gegensatz zu ausländischen – täuschen deutsche Täterinnen und Täter eher eine offizielle Funktion oder sonst eine Befugnis zum Betreten der Wohnung vor. Sie kommen beispielsweise angeblich als Handwerker, von den Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken, von der Hausverwaltung, von der Kirche, von der Rentenversicherung oder Krankenkasse, von der Polizei, von der Post oder vom Sozialamt. Dabei kündigen sie ihren Besuch gelegentlich sogar vorher telefonisch an, um mögliche Bedenken schon im Voraus zu zerstreuen und ein Vertrauensverhältnis zum Opfer aufzubauen.

Um eine persönliche Beziehung vorzutäuschen und daraufhin eingelassen zu werden,

  • rufen Täterinnen oder Täter vorher an und geben sich als lange nicht gesehene Verwandte – zumeist Enkelkinder („Enkel-Trick“) – mit plötzlichem akuten Geldbedarf aus.
  • bestellen Täterinnen oder Täter angebliche Grüße von Bekannten oder Verwandten.
  • überbringen Täterinnen oder Täter eine angebliche Unglücksnachricht von Bekannten oder Verwandten.
  • geben sich Täterinnen oder Täter als entfernte Verwandte, als ehemalige Kollegen oder Nachbarn, als Pflegepersonal oder Bettnachbarn vom Krankenhausaufenthalt aus.

Bitte bedenken Sie: Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. So denken sie sich immer neue „Schachzüge“ aus, die an dieser Stelle nie vollständig aufzuzählen sind.

Die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein rät:

  • Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung!
  • Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen durch den Türspion oder mit einem Blick aus dem Fenster an und machen Sie von Ihrer Türsprechanlage Gebrauch.
  • Öffnen Sie die Wohnungstür niemals sofort – legen Sie immer Sperrbügel oder Sicherheitskette an.
  • Ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu, wenn unbekannte Besucher vor der Tür stehen, oder bestellen Sie die Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Überlegen Sie bei angeblicher hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür (Beispiel: Bitte um Schreibzeug oder um ein Glas Wasser): Woher sollte der Nachbar die Besucher wirklich kennen? Warum wenden sich die Besucher im Notfall nicht an eine Apotheke, eine Gaststätte oder ein Geschäft, sondern an eine (abgelegene) Privatwohnung?
  • Machen Sie bei hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür das Angebot, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das Gewünschte (Schreibzeug, Glas Wasser etc.) hinauszureichen, und halten Sie dabei die Tür geschlossen.
  • Fordern Sie von Amtspersonen immer den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig (nach Druck, Foto und Stempel). Sorgen Sie dazu für gute Beleuchtung und benutzen Sie, wenn nötig, eine Sehhilfe.
  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an. Suchen Sie dazu die Telefonnummer selbst heraus und ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu.
  • Lassen Sie Handwerker nur dann herein, wenn Sie sie selbst bestellt haben oder wenn sie von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.
  • Nehmen Sie nichts für Nachbarn ohne deren Ankündigung oder Auftrag entgegen.
  • Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher notfalls auch energisch. Sprechen Sie sie laut an und rufen Sie um Hilfe.
  • Pflegen Sie Kontakt zu älteren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern. Machen Sie ihnen das Angebot, bei fremden Besuchern an der Wohnungstür zur Sicherheit hinzuzukommen, und übergeben Sie für solche Fälle die eigene Telefonnummer.
  • Rufen Sie beim geringsten Verdacht die Polizei, wählen Sie „110“.

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