(wS/red) Siegen – Bezüglich einer von der JU Hochschulgruppe sowie der Jungen Union Siegen-Wittgenstein geforderten Finanzaufsicht für NRW-Asten (wirSiegen berichtete) erreichte unsere Redaktion eine Stellungnahme des Allgemeinen Studierendenauschuss (AStA) der Universität Siegen, die wir nachfolgend in Auszügen im Wortlaut veröffentlichen:
Der AStA der Universität Siegen unterliegt wie alle ASten in NRW zusätzlich zu den internen Kontrollmechanismen der Verfassten Studierendenschaft, wie etwa dem Haushaltsausschuss des Studierendenparlaments, der Finanzaufsicht der zuständigen Hochschulverwaltung. Im Konkreten bedeutet dies schon jetzt, dass ergänzend zu Haushaltsplan, Rechnungsergebnis sowie Nachträgen zum Haushaltsplan auch Quartalsabschlüsse dem verantwortlichen Dezernenten vorgelegt und anschließend besprochen werden.
Bevor ein Haushaltsplan überhaupt gültig wird, hat er mindestens vier verschiedene Instanzen, nämlich den Haushaltsausschuss des Studierendenparlaments, das Studierendenparlament, den verantwortlichen Dezernenten und abschließend das Rektorat durchlaufen. In den Gesprächen mit der Verwaltung wird jeder einzelne Haushaltsposten durch den Finanzreferenten erläutert und etwaige Abweichungen diskutiert.
Hierzu Christian Münker, Referent für Finanz- und Rechtsangelegenheiten: „In den letzten zwei Haushaltsjahren hat die Finanzaufsicht der Universität Siegen lediglich kleinere Beanstandungen unserer Haushaltsführung vorgenommen, welche allenfalls einen hinweisenden, keinesfalls jedoch regulierenden Charakter aufwiesen. In enger Zusammenarbeit mit dem für die Finanzaufsicht verantwortlichen Dezernenten haben wir Lösungskonzepte erarbeitet und sind weiterhin stets für Ratschläge seitens der Verwaltung dankbar“.
Eine Person, die bestellt werden soll um einzelne ASten verstärkt zu kontrollieren, würde in erster Linie eine immense finanzielle Mehrbelastung bedeuten, die vor allem von kleineren ASten nur schwer zu kompensieren sein wird. „Eine Hochrechnung der ASten in NRW hat ergeben, dass die Kosten des Fachpersonals für den Haushalt, unter den gesetzlich geforderten Voraussetzungen der Qualifikation für den gehobenen Verwaltungsdienst und entsprechendem Gehalt nach TV-L E10 (Stufe 3), bei einer halben Stelle, die ASten landesweit jährlich mit mindestens einer halben Millionen Euro Mehrkosten belasten würde.
Gerade kleine Studierendenschaften mit weniger als 10.000 Studierenden und geringer Haushaltsvolumina, würde die geplante Regelung dafür in den finanziellen Ruin treiben“, heißt es in der Pressemitteilung des Landes-ASten-Treffen NRW zur Äußerung von Frau Ministerin Schulze über das geplante Fachpersonal für den Haushalt der Studierendenschaften (§ 25 HWVO) vom 17.07.2014.
Die diskutierte Passage des „Hochschulzukunftsgesetzes“ beschneidet somit die Autonomie der Verfassten Studierendenschaft gravierend. „Wir sind gewählte StudierendenvertreterInnen, die in politischen Prozessen über Ausgaben im Sinne der Studierendenschaft entscheiden. Diese Ausgaben bewegen sich in einem klar abgesteckten rechtlichen Rahmen. An diese Gegebenheiten halten wir uns und legen regelmäßig Rechenschaft über unsere Arbeit ab.
Dass politische Entscheidungen, die mit finanziellen Ausgaben verbunden sind, nicht bei jedem auf Zustimmung stoßen sollte klar sein. Ein(e) KontrolleurIn, der/die nicht studiert, der Studierendenschaft auf der Tasche liegt und uns im Zweifelsfall Entscheidungen abnehmen könnte, würde unsere Arbeit erheblich einschränken“, kommentiert Florian Rubens, Vorsitzender des AStA der Universität Siegen, die von Ministerin Svenja Schulze geplante Gesetzesänderung, die nun auch von den jungen Konservativen in der Region Siegen-Wittgenstein gestützt wird.
Zu etwaigen Veruntreuungen oder ähnlicher Vergehen von NRW ASten gibt Birthe Schildknecht, Referentin für Außenkoordination und Vertreterin auf dem Landes-ASten-Treffen NRW zu bedenken: „Ein Generalverdacht stempelt das zuständige Personal der ASten pauschal als unqualifiziert ab. Zumal diese Vergehen als Einzelfälle anzusehen sind und es äußerst fragwürdig ist, ob geforderte Kontrollperson diese hätte verhindern können. Die Pflicht etwaige Veruntreuungen oder ähnliches aufzudecken liegt bei den Landesrechnungshöfen. Dieser Pflicht entledigt man sich nun und wälzt darüber hinaus die Kosten auf die Studierendenschaften ab“.
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