Förderung von Mietwohnungsbau: Wohnraumförderprogramm des Landes NRW

(wS/siwi) Siegen-Wittgenstein – Ein Leitziel des Wohnraumförderprogramms 2014 – 2017des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, für Haushalte mit geringem Einkommen Wohnraum zu schaffen und ihnen die Teilhabe am Wohnungsmarkt zu ermöglichen. Dabei soll die Entwicklung von Wohnquartieren durch Neuschaffung von qualitätsvollem energieeffizientem und barrierearmem Wohnraum unterstützt werden. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat daherZuweisungen in Höhe von 7,6 Mio. Euro für die Förderung von baulichen Maßnahmen zur Neuschaffung von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen erhalten. Hierunter fallen auch Gruppenwohnungen für ältere und/oder behinderte Menschen und Mieteinfamilienhäuser.

logo_kreissiwi_wappen_siwiFür Projekte zur Errichtung von Studentenwohnheimen, Gruppenwohnungen für Studenten und von Einrichtungen für behinderte Menschen stehen weitere Förderkontingente zur Verfügung, die projektbezogen zugeteilt werden.
Die Neuschaffung von Mietwohnungen soll sich nach dem aktuellen Wohnraumförderungsprogramm 2014-2017 auf die Städte und Gemeinden mit einem hohen und überdurchschnittlichen Bedarfsniveau auf dem Mietwohnungsmarkt konzentrieren. Zurzeit wurde nur der Stadt Siegen ein überdurchschnittliches Bedarfsniveau zugeordnet. In den übrigen Kommunen ist eine Förderung in begründeten Fällen dennoch möglich, z.B. bei Umsetzung eines kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzeptes, bei Abriss- und Ersatzmaßnahmen sowie bei der Umsetzung von Wohnkonzepten für Senioren und Menschen mit Behinderung.
Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Miet- und Belegungsbindung, die sicherstellen soll, dass die Wohnungen für die entsprechenden Zielgruppen bereitstehen und bewohnt werden können. Durch attraktive Tilgungsnachlässe und die Möglichkeit der Übertragung der Zweckbindung auf bereits vorhandene Wohnungen durch die mittelbare Belegung ergeben sich neue Perspektiven für Investoren im geförderten Mietwohnungsbau.
Genauere Infos zur Förderung können auf der Seite der NRW.BANK (www.nrwbank.de) nachgelesen oder direkt bei der Bewilligungsbehörde, dem Kreis Siegen-Wittgenstein – Fachservicefür Bauen, Wohnen und Immissionsschutz (Astrid Pohl, 0271333-1944, a.pohl@siegen-wittgenstein.de, Ina Wuntke, 0271333-1903,i.wuntke@siegen-wittgenstein.de), angefragt werden.

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