Bundestag verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz.

(wS/oe) Olpe 06.11.2015 | Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. begrüßt das heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz. „Das Gesetz beinhaltet wichtige Punkte für die Kinder- und Jugendhospizarbeit in Deutschland, die nun zügig umgesetzt werden müssen“, sagt der Geschäftsführer des Deutschen Kinderhospizvereins, Martin Gierse. Nur so könne sichergestellt werden, dass das schnell bei den Kindern und ihren Familien ankommen, betont Gierse.

2015-11-06_Olpe_Logo_DKHVDer Gesetzgeber hat die besonderen Anforderungen an die Kinder- und Jugendhospize durch die Festschreibung einer separaten Rahmenvereinbarung für Kinder anerkannt. „Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. wird sich als Verhandlungspartner dafür einsetzen, dass wir gemeinsam mit den Krankenkassen zügig zu einer Festschreibung der Rahmenvereinbarungen für Kinder kommen.“ Trotzdem ist die unzureichende finanzielle Vergütung der Kinder- und Jugendhospize damit nicht automatisch gelöst.
Vielmehr müssen dafür noch Leistungs- und Qualitätskriterien definiert werden, die nun gemeinsam mit den Kostenträgern verhandelt werden müssen. Diese müssen dem hohen Aufwand der Kinder- und Jugendhospize gerecht werden und für eine angemessene Vergütung sorgen.

Hier sieht Gierse bisher noch erheblichen Verbesserungsbedarf. „Die Vergütung ist bisher unzureichend und zudem regional unterschiedlich. Das muss besser und gerechter werden!“Die Anhebung der finanziellen Förderung ambulanter Hospizdienste wird dazu beitragen, dass die mehr als 120 ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienste eine solidere Grundfinanzierung erhalten. Trotzdem werden sie leider weiterhin wesentlich von Spendengeldern abhängig sein, da längst nicht alle Kosten erstattet werden. So gibt es z.B. keine finanzielle Förderung der Trauerbegleitungen. „Auch nach dem Tod eines Kindes bleiben wir natürlich an der Seite der Familien“, sagt Gierse. Insgesamt stelle das Hospiz- und Palliativgesetz wichtige Weichen und solide Grundlagen für die Verstetigung der Kinder- und Jugendhospizarbeit. „Jetzt kommt es auf eine zügige Umsetzung an“.

Zum Verein:
Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. (DKHV e. V.) mit Sitz in der Kreisstadt Olpe ist in diesem Jahr 25 Jahre alt geworden und gilt als Gründer der Kinderhospizarbeit in Deutschland. Rund 90 hauptamtliche und mehr als 800 ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen begleiten Kinder/Jugendliche mit einer lebensverkürzenden Erkrankung sowie ihre Eltern und Geschwister. Der bundesweit aktive DKHV e. V. betreibt derzeit 22 ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste (davon einen in Kooperation mit einem anderen Träger). Unter seinem Dach bietet die Deutsche Kinderhospizakademie jährlich mehr als 50 Seminar-, Begegnungs- und Weiterbildungsangebote für Familien, Begleiter und Interessierte an. Betroffene Familien gründeten den DKHV im Februar 1990 als Selbsthilfeorganisation. Ihr Anliegen, das Thema schwerstkranke und sterbende Kinder aus einem Tabubereich herauszuholen sowie bedürfnisorientierte Unterstützung und Begleitung für die Familien zu erreichen, steht bis heute im Mittelpunkt der Arbeit.

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