Selbstbestimmt leben – trotz Behinderung

(wS/red) Kreuztal 11.11.2015 | In den eigenen vier Wänden leben und das Leben nach den eigenen Wünschen gestalten – das ist der Wunsch fast aller erwachsenen Menschen. Für viele Menschen mit Behinderung scheitert dieser Wunsch jedoch oft daran, dass ihnen die entsprechende Unterstützung für ein unabhängiges Leben fehlt. Da ein Leben in den eigenen vier Wänden unerreichbar erscheint, wird zunächst versucht, die Unterstützung weiterhin im Kreis der Familie zu organisieren. Die Belastung für die Familie ist dabei oft sehr groß und im Laufe der Zeit kommen viele Angehörige dabei an ihre physische und psychische Grenze. Der einzige Ausweg scheint dann für viele der Weg ins Wohnheim zu sein.

Ob Unterstützung zu Hause oder beim Einkaufen in der Stadt: Dank der individuellen Assistenz kann Frau W. trotz ihrer Behinderung ihren Alltag nach ihren Vorstellungen und Wünschen bewältigen. (Foto: INVEMA)

Ob Unterstützung zu Hause oder beim Einkaufen in der Stadt: Dank der individuellen Assistenz kann Frau W. trotz ihrer Behinderung ihren Alltag nach ihren Vorstellungen und Wünschen bewältigen. (Foto: INVEMA)

Dass der Weg ins Heim nicht sein muss und es auch Alternativen dazu gibt, zeigt das Beispiel von Renate W., die mit Hilfe von „Persönlicher Assistenz“ bereits seit vielen Jahren ihr Leben selbstbestimmt gestaltet. Die Unterstützung durch ihre persönlichen Assistentinnen erfolgt stundenweise – der Stundenumfang richtet sich nach ihrem individuellen Unterstützungsbedarf.

Renate W. lebte früher mit Mann und Sohn in einer gemeinsamen Wohnung. Nach dem Tod des Mannes und dem Auszug des Sohnes nahm sie bereits vor über 15 Jahren Kontakt zum Verein INVEMA e.V. aus Kreuztal auf, der seit 1993 in allen Lebensbereichen versucht, Menschen mit Behinderungen zu einem „Leben, so normal wie möglich“ zu verhelfen. Renate W. ist von dieser Art der Unterstützung begeistert: „Wenn ich diese Unterstützung nicht hätte, wäre die einzige Alternative für mich das Altersheim! Zur Zeit erhalte ich im Durchschnitt 7 Stunden täglich Unterstützung und so ist für mich nach wie vor ein selbstbestimmtes Leben möglich!“

Die Mitarbeiter des „Ambulant unterstützten Wohnens für Menschen mit Behinderungen“ des Ver-eines INVEMA e.V. sind bereits bei der Suche nach geeignetem Wohnraum behilflich, bieten Hilfe bei der Beantragung der Unterstützung an und stellen gemeinsam mit dem Assistenznehmer ein Team von Mitarbeitern zusammen, die die Unterstützung übernehmen. Dies sei aber noch nicht der einzige entscheidende Unterschied zum Leben in einem Wohnheim, wie Stephan Lück, Geschäftsführer des Vereines INVEMA betont: „Beim ambulant unterstützten Wohnen spielen die Wünsche des Assis-tenznehmers die entscheidende Rolle! Die Selbstbestimmung steht hier nicht nur auf dem Papier! Unser Kunde sucht „seine Assistenten“ mit aus, er bestimmt die Zeiten, in denen er Unterstützung braucht und bestimmt selbstverantwortlich, in welchen Bereichen und wofür er die Unterstützung in Anspruch nehmen möchte! Er bestimmt darüber, was er in seiner Freizeit unternehmen will, was er wann einkaufen und essen möchte und wie er sein Wohnumfeld gestaltet!“

So bestimmt auch Renate W. selbst darüber, welche Aufgaben ihre Assistenten übernehmen sollen und wie sie die Unterstützung in Anspruch nehmen möchte: „Meine Assistentinnen helfen mir beim Kochen, im Haushalt, bei der für mich notwendigen Pflege und begleiten mich – wenn ich Lust dazu habe – ins Kino oder Theater. Und selbst eine Urlaubsreise ist für mich mit Hilfe meiner Assisten-tinnen noch möglich! Und wohin ich da fahre und was ich da so mache – das bestimme ich selbst … wie alles andere auch!“

Das Angebot des „Ambulant unterstützten Wohnens“ in der eigenen Wohnung ist grundsätzlich ein Angebot für jede und jeden, der den Wunsch hat, trotz einer Beeinträchtigung unabhängig und selbstbestimmt zu leben. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) – jedoch nur dann, wenn die Person eine eigene Wohnung bewohnt oder in eine eigene Wohnung umziehen möchte und mindestens in Pflegestufe II eingestuft ist. Da die „Hilfe zur Teilhabe“ eine Leistung der Eingliederungshilfe ist und damit der Sozialhilfe zugeordnet wird, müssen sich Menschen, die ein höheres Einkommen oder Vermögen haben, gegebenenfalls an den Kosten beteiligen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen des Vereines INVEMA e.V., Frau Löhr und Frau Naruga bieten diesbezüglich gerne ihre kostenlose und kompetente Beratung an.

Für Renate W. ist rückblickend auf ihre über 15-jährige Erfahrung mit den Assistenzkräften eines ganz klar: „Ich bin froh und dankbar, dass es diese Unterstützung gibt und ich bin das beste Beispiel dafür, dass das Leben nicht aufhört mit einer Behinderung! Im Gegenteil: ich bestimme nach wie vor über mein Leben und ich hätte viele Erfahrungen nicht gemacht und viele nette Menschen nicht kennengelernt, wenn ich dieses Angebot nicht in Anspruch genommen hätte!“

Nähere Auskünfte sind beim Verein INVEMA e.V. persönlich in der Kontakt- und Beratungsstelle in Kreuztal (Roonstraße 21), telefonisch unter 02732-55290-14/15 oder im Internet unter www.invema-ev.de erhältlich.

.
Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier
[adrotate group=“3″] .

[plista widgetname=plista_widget_slide]