Frieden am Gartenzaun
(wS/wi) Wilnsdorf | Nicht jeder Streit muss vor Gericht landen. Viele Konflikte gerade im privaten Umfeld können mit Hilfe ehrenamtlicher Schiedsleute geschlichtet werden. In der Gemeinde Wilnsdorf kann für deren Einsatz im vergangenen Jahr eine positive Bilanz gezogen werden.
Mit Ruhe und Sachverstand gehen sie an Nachbarschaftsstreitigkeiten, Bedrohungen oder Beleidigungen heran: Werner Boller, Hans-Peter Reusch und Rüdiger Schneider. Sie sind Schiedsmänner in den drei Wilnsdorfer Schiedsamtsbezirken. Hans-Peter Reusch hat das Ehrenamt bereits seit 2005 inne und übt es in den Ortsteilen Nieder- und Oberdielfen, Obersdorf und Rinsdorf aus. In Wilden, Wilgersdorf und Wilnsdorf ist Werner Boller seit 2012 im Einsatz. Zuletzt hinzu kam Rüdiger Schneider, er ist seit diesem Jahr für Anzhausen, Flammersbach, Gernsdorf und Rudersdorf zuständig.
Schiedspersonen können von Streitparteien angerufen werden, wenn eine außergerichtliche Einigung gewünscht wird. Der Gang zum Schiedsamt ist oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In bestimmten Streitfällenist der Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt sogar zwingend vorgeschrieben, ehe man sich an das Gericht wenden kann: z.B. bei Hausfriedensbruch, Körperverletzung oder nachbarrechtlichen Streitigkeiten.
Sechzehn Mal wurden die Wilnsdorfer Schiedsmänner im Jahr 2014 aktiv, 2013 hingegen waren nur sieben Fälle zu schlichten, für 2012 sind zehn Fälle dokumentiert. „Unsere Tätigkeit beginnt damit, dass uns die Klägerseite anruft und wir einen Gesprächstermin vor Ort vereinbaren“, erklärt Hans-Peter Reusch. „Dabei versuchen wir, uns einen möglichst umfassenden Eindruck von der Sachlage und den Zielen des Klägers zu machen“, ergänzt Rüdiger Schneider. Danach suchen die Schiedsleute die Gegenseite auf, um auch deren Standpunkt zu hören. Oft reichen diese beiden Gespräche, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und den Streit zu beenden. 2014 konnten das die Wilnsdorfer Schiedsmänner in zehn der sechzehn Fälle erreichen.
Führt der mündliche Vermittlungsversuch nicht zum Erfolg, ist ein Antrag auf Schlichtungsverhandlung zu stellen. Dann lädt der Schiedsmann beideParteien ein und versucht, in der Verhandlung einen tragfähigen Kompromiss zu finden. „Dabei stellt sich weniger die Frage, was rechtens ist, sondern vielmehr worauf man sich einigen kann“, fasst Werner Boller zusammen. Ein erfolgreiches Ergebnis wird von der Schiedsperson protokolliert, ist bindend für dreißig Jahre und rechtsgültig. Im vergangenen Jahr konnten drei der sechs Schlichtungsverhandlungen mit einem Vergleich abgeschlossen werden. In den verbliebenen drei Fällen mussten die Schiedsmänner eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung ausstellen, mit der der Gang vor Gericht möglich wird.
Dennoch bleibt eine beeindruckende Quote: Dreizehn der sechzehn Fälle im Jahr 2014 konnten die Wilnsdorfer Schiedsleute durch ihre Mediation lösen. Wären die Streitfragen einem Anwalt vorgetragen worden, hätte die Klärung unter Umständen deutlich länger gedauert und wäre viel teurer geworden. Die ehrenamtliche, diskrete und neutrale Arbeit der Schiedsleute verursacht bei mündlicher Schlichtung keine Kosten, beim schriftlichen Schlichtungsversuch entstehen lediglich Verfahrens- und Sachkosten von ca. 30 bis 50 Euro.
Daher weiß auch Wilnsdorfs Bürgermeisterin Christa Schuppler die Arbeit der Schiedsmänner sehr zu schätzen. „Das Schiedsverfahren ist ein bürgernahes und bürgerfreundliches Angebot, das in vielen Fällen Nerven, Zeit und den Geldbeutel schont“, wirbt sie für den Gang zum Schiedsmann. Informationen über das Schiedswesen erteilen gern die Schiedsmänner oder das Ordnungsamt der Gemeinde Wilnsdorf. Kontaktdaten und Wissenswertes sind auf der Internetseite www.wilnsdorf.de zusammengetragen (Rubrik Wohnen/ Bauen/ Umwelt/ Sicherheit).
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