Alkoholkontrollen an den Feiertagen rund um Weihnachten und Silvester

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 23.12.2015 | Während der kommenden Feiertage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel müssen Fahrzeugführer im Straßenverkehr verstärkt damit rechnen, kontrolliert zu werden. Dass die Feierlichkeiten an Weihnachten und Silvesterpartys unter Umständen feuchtfröhlich ausfallen können, ist keine Seltenheit und auch aus Sicht der Polizei nicht das Problem. Unverantwortlich ist es allerdings, sich nach dem Genuss alkoholischer Getränke ans Steuer eines Fahrzeugs zu setzen und am Straßenverkehr teilzunehmen. Gleiches gilt natürlich auch für den Konsum von Drogen, wobei zudem nicht vergessen werden darf, dass der Besitz illegaler Drogen strafbar ist.

Die Polizei kennt kein Pardon für Alkoholsünder | Foto: Achiv Polizei NRW

Die Polizei kennt kein Pardon für Alkoholsünder | Foto: Achiv Polizei NRW

„Schon geringe Mengen Alkohol oder Drogen im Blut erhöhen das Unfallrisiko um ein Vielfaches“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger im Rahmen einer Presseinformation am Dienstag (22.12.). Beim vergangenen Jahreswechsel wurden bei Verkehrsunfällen in NRW 83 Menschen verletzt. In 33 Fällen waren dabei Alkohol oder Drogen im Spiel. Die Einsatzkräfte der nordrheinwestfälischen Polizei überprüften allein in der letzten Silvesternacht 13.500 Fahrzeugführer (in Siegen-Wittgenstein: 285 Fahrzeugführer). Hierbei wurden über 280 Fahrzeugführer wegen Alkohol- oder Drogenverstößen aus dem Verkehr gezogen (in Siegen-Wittgenstein: 6), über 90 Führerscheine wurden eingehalten. Auf keinen Fall sollte man auch nicht die Beeinträchtigungen durch „Restalkohol“ unterschätzen – wer glaubt, nach einer durchzechten Nacht würde eine Dusche oder ein heißer Kaffee schon reichen, um wieder fahrtüchtig zu sein, der täuscht sich selbst.

Die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein wünscht fröhliche Weihnachten und auch einen guten Start in ein sicheres und gesundes neues Jahr 2016. Wenn an den Festtagen ausgiebig und auch feuchtfröhlich feiern möchte, der sollte sein Fahrzeug anschließend aber stehen lassen. Die Polizei empfiehlt, sich nach Alternativen umzuschauen: Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, fahren Sie mit dem Taxi, bilden Sie Fahrgemeinschaften und lassen Sie denjenigen fahren, der nüchtern ist oder gehen Sie nach Möglichkeit einfach mal zu Fuß.

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Douglas

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