Variantenreiche Planung
(wS/wi) Wilnsdorf 29.01.2016 | Der Wilnsdorfer Bau- und Umweltausschuss beschäftigt sich in der kommenden Woche mit dem Ausbau der Windenergienutzung auf der Kalteiche. Dem voraus ging ein grundsätzlicher Beschluss des Gemeinderats, den Flächennutzungsplan der Kommune zu so ändern, dass neue Windräder ausschließlich in zwei dafür ausgewiesenen Zonen gebaut werden dürfen: im Bereich „Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe“ und im Bereich „Kalteiche“, wo bereits drei Windkraftanlagen auf Wilnsdorfer Gemeindegebiet in Betrieb sind.
Für den weiteren Ausbau der Windenergienutzung ließ die Verwaltung prüfen, inwieweit angrenzende Wohngebiete von Immissionen beeinträchtigt sein könnten. Nach diesen Schallschutzprognosen wären unter Beachtung der Anforderungen des Immissionsschutzrechtes insgesamt sechs Anlagen im Bereich der Kalteiche möglich, so ist der Vorlage für den Ausschuss am 2. Februar zu entnehmen. Somit könnten zu den bestehenden drei Windrädern drei weitere hinzukommen. Den konkreten Nachweis, dass die Grenzwerte tatsächlich eingehalten werden, muss ein Investor im Bauantragsverfahren führen.
Wie der Ausbau der Windenergienutzung auf der Kalteiche aussehen könnte, hat die Verwaltung in mehreren Varianten skizziert. Dabei wurden Anlagenhöhen und Standorte als Stellschrauben für ein möglichst ausgewogenes Konzept genutzt, das die Belange der Bevölkerung ebenso berücksichtigt wie die Notwendigkeit, einen angemessenen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Dies gilt – Stichwort Repowering – auch für die drei bestehenden Windräder, die durch modernere Anlagen ersetzt werden könnten. Allen Varianten ist gleich, dass die Windräder im Bereich Kalteiche mindestens in ca. 1.400 m Entfernung zum nächsten Wohngebiet stehen sollen. Die drei Windräder mit dem geringsten Abstand zu Wilnsdorf und Wilgersdorf sollen auf Gesamtbauhöhen von 180 m bzw. 150 m beschränkt werden, die drei anderen Anlagen sollen nicht mehr als 200 bis 230 m Gesamtbauhöhe messen.
Alle Pläne sind im Online-Ratsinfosystem veröffentlicht. Damit agiert die Verwaltung weiter mit größtmöglicher Transparenz während des Planungsprozesses. Welches konkrete Konzept weiterverfolgt werden soll, entscheiden Bau- und Umweltausschuss sowie der Rat der Gemeinde Wilnsdorf, der am 11. Februar tagen wird. Danach schließen sich weitere fachliche Prüfungen an, auch Artenschutz- und Umweltprüfungen, sowie die Beteiligung von Fachbehörden und der Öffentlichkeit.
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