Wilnsdorfer Bürgerinitative will weiter für Natur kämpfen

(wS/red) Wilnsdorf 25.02.2016 | Der Gemeinderat in Wilnsdorf hatte das Bürgerbegehren der Windkraftgegner für unzulässig erklärt, auch den folgenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab dem Rat mit seinem Urteil Recht (wir berichteten). Jetzt nimmt die Bürgerinitiative „Erhaltet die Kalteiche e.V.“ dazu Stellung.

Archivbild: Hercher

Das Bürgerbegehren hatte gefordert, dass neue Windkraftanlagen in der Gemeinde Wilnsdorf einen Mindestabstand von 2 km zu Wohngebieten einhalten sollten. Der Rat lehnte ab und bekam vom Gericht Recht zugesprochen. Archivbild: Hercher

„Im Namen des Volkes…“ sei das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg nicht gesprochen worden, heißt in der Mitteilung des Vereins. Bestätigt werde dieser Eindruck durch die Bilanz des Volkes vor Verwaltungsgerichten, die mit einer Erfolgsquote von nur 16 Prozent (in NRW nur 15 Prozent) recht mager ausfällt. „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, so die Initiative. „Erhaltet die Kalteiche e.V.“ will weiter für den Erhalt heimischer Natur und die Bewahrung der Lebensqualität in den Wilnsdorfer Dörfern kämpfen.

„Auch wenn Frau Schuppler (Anm. d. Red.; Bürgermeisterin der Gemeinde Wilnsdorf) die Entscheidung aus Arnsberg gerne als Bestätigung fachlich und rechtlich kompetenter Arbeit der Verwaltung der Gemeinde Wilnsdorf verstehen möchte, müssen wir sie in diesem Punkt enttäuschen: Über die Kompetenz der Wilnsdorfer Verwaltung hat das Gericht kein einziges Wort verloren“, argumentieren die Bürger weiter.

„Als übler Spott erscheint ihr Hinweis, dass die Öffentlichkeit intensiv in die Planungen mit einbezogen werden soll. Diese Möglichkeit hätten Frau Schuppler und der Rat am 26.11.2015 nutzen können, indem die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt worden wäre. Denn gerade dies wird durch die Arnsberger Entscheidung bestätigt, was Frau Schuppler verständlicherweise zu übersehen scheint““, heißt es weiterhin.

Das Statement der Bürgerinitiative nachfolgend im Wortlaut: „Zu keinem Zeitpunkt bestand für den Rat eine rechtliche Pflicht, dem Vorschlag der Verwaltung und der Bürgermeisterin zu folgen und das Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen. Stattdessen hätte der Rat der Durchführung des Bürgerbegehrens zustimmen können! Hieraus wird deutlich: Von einer Einbeziehung der Öffentlichkeit kann keine Rede sein, das Gegenteil ist der Fall. Die Möglichkeit, den Bürger einzubeziehen, haben die meisten Wilnsdorfer Ratsmitglieder im Einklang mit der Bürgermeisterin ohne Not verschenkt.

Warum lässt man den Bürgerentscheid nicht einfach zu und gibt den Bewohnern Wilnsdorfs so die Möglichkeit, wenigstens ein kleines Wörtchen bei der Verteilung von Windkraftanlagen in heimischen Wäldern mitzureden? Fürchtet man etwa, bereits getroffene Pläne der Investoren zu durchkreuzen? Fühlt man sich auf Seiten der Bürgermeisterin, der Verwaltung und der Ratsmitglieder den Interessen von Windkraftfirmen mehr verpflichtet als den Interessen der eigenen Bevölkerung? Warum werden die Planungen für weitere Vorrangzonen zeitlich so forciert, wenn noch nicht einmal Landesentwicklungspläne und Regionalpläne beschlossen sind, die solche Planungen überhaupt erst erforderlich machten? Und warum sollen freiwillig größere Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden, als in den noch nicht beschlossenen Plänen des Landes und der Bezirksregierung für die Windkraft jemals gefordert werden könnte?

Die gegenüber der Bürgerschaft in der Verantwortung stehende Bürgermeisterin Wilnsdorfs setzt mit ihrer Pressemitteilung zum Jubelsturm an und tritt damit den Willen von mindestens 3.500 Wilnsdorfer Bürgern mit Füßen, die bereits im Rahmen einer dem Bürgerbegehren vorgelagerten Unterschriftensammlung sich gegen den Bau weiterer Windkraftanlagen aussprachen. Bei der nächsten Kommunalwahl werden die Wilnsdorfer sich daran erinnern, dass nicht nur Frau Schuppler, sondern auch die Mitglieder der Fraktionen der CDU (ausgenommen die Ortsunion Wilgersdorf), der SPD und der Grünen keinerlei Interesse am Willen der Bürger haben.

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