Kita-Platzvergabe in Siegen online und vor Ort

Anmeldung für das Nachrückverfahren bis zum 1. Juli möglich

(wS/si) Siegen 20.04.2016 | Wer für das kommende Kindergartenjahr zum 1. August 2016 für sein Kind einen Kita-Platz in Siegen vorgemerkt hat – ob online über den Kita-Navigator der Stadt Siegen oder vor Ort über eine Kindertageseinrichtung – und bislang noch keinen Betreuungsvertrag erhalten hat, wird ab Montag, 25. April, vom Jugendamt der Stadt Siegen benachrichtigt.

Siegen_WappenAb dann heißt es: Wiedervormerkung; denn damit die Anmeldung auch im Nachrückverfahren berücksichtigt wird, sollten Eltern ihr Kindbis einschließlich Freitag, 1. Juli 2016, zur Wiedervormerkung melden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass sie ein alternatives Betreuungsangebot gefunden haben und der Kita-Platz nicht mehr benötigt wird. Die Daten des Kindes werden dann automatisch zum 31. Juli 2016 gelöscht.

Diejenigen Eltern, die einen persönlichen Online-Zugang zum Kita-Navigator eingerichtet haben, können die Wiedervormerk-Funktion im Bereich des Eltern-Logins nutzen. Sie werden auch online darüber informiert, dass unter Berücksichtigung der Kriterien des Kita-Trägers noch keine Zusage für eine Aufnahme ihres Kindes gemacht werden kann. Alle anderen Eltern sollten sich zur Wiedervormerkung beim Jugendamt der Stadt Siegen oder in der Kindertageseinrichtung, in der sie ihr Kind vorgemerkt haben, melden. Sie erhalten die Benachrichtigung zuvor per Post.

Die meisten Eltern haben für das kommende Kindergartenjahr bereits einen Betreuungsvertrag erhalten. Falls bis zum 1. August bereits zugesagte Plätze wieder frei oder neue Plätze geschaffen werden, werden diese im Nachrückverfahren vergeben.

Gerne sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts der Stadt Siegen aber auch bei der Suche nach einem alternativen Betreuungsangebot behilflich.

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