Kreisverwaltung beantragt Förderung des Breitbandausbaus

(wS/sw) Siegen-Wittgenstein 19.05.2016 | Ein wichtiger Schritt auf dem Weg für den Breitbandausbau in Siegen-Wittgenstein ist getan! Die Kreisverwaltung hat jetzt den Antrag auf Förderung des Breitbandausbaus durch den Bund auf den Weg gebracht. Im gesamten Kreisgebiet soll bis Ende 2018 schnelles Internet verfügbar sein – auch an Orten, an denen sich aus Sicht der Telekommunikationsunternehmen ein Ausbau nicht rechnet. Um auch viele dieser Orte mit schnellem Internet zu versorgen, haben der Kreis und die Städte und Gemeinden eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Landrat Andreas Müller (l.) und Breitbandkoordinator Michael Krämer. (Foto: Kreis)

Landrat Andreas Müller (li.) und Breitbandkoordinator Michael Krämer. (Foto: Kreis)

„Wir freuen uns sehr, dass unser Antrag bereits jetzt in der aktuellen zweiten Förderrunde dabei ist. Dies war nur möglich, weil Kreistag, Kreisverwaltung und Städte und Gemeinden Hand in Hand gearbeitet haben und der Antrag nach den entsprechenden Beschlüssen innerhalb eines sehr anspruchsvollen Zeitraums erstellt wurde“, freut sich Landrat Andreas Müller.

Für den Antrag war im Vorfeld eine Markterkundung durchgeführt worden. In dieser wurden alle unterversorgten Gebiete ermittelt, also Gebiete, in denen weniger als 30 MBit/s an Versorgungsleistung verfügbar sind. Die Ausbauabsichten der Telekommunikationsunternehmen wurden erfragt und auf Basis dieser Daten dann das Projektgebiet festgelegt. Der Breitbandausbau mit mindestens 50 MBit/s in diesem festgelegten Gebiet ist mit erheblichen Investitionen verbunden, die durch den Bund gefördert werden.

Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem unterstützenden Schreiben die Ausbaupläne des Kreises ausdrücklich begrüßt und für den Fall einer Förderzusage des Bundes eine Kofinanzierung in Aussicht gestellt. Damit können viele Ausbaumaßnahmen in Siegen-Wittgenstein mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Sie belasten also nicht die Haushalte der Städte und Gemeinden.

Sollte für einzelne Ausbaugebiete keine 100-Prozent-Förderung möglich sein, werden die entstehenden Kosten von der jeweiligen Kommune getragen – so sieht es die Vereinbarung vor, die der Kreis mit den Städten und Gemeinden geschlossen hat.

Doch auch wenn der Antrag jetzt gestellt ist, geht die Arbeit weiter. Die Fördermittel des Bundes werden in einem komplexen Scoring-Verfahren vergeben. Erhält der Kreis die beantragten Mittel, soll die Ausschreibung der Maßnahmen zeitnah beginnen, skizziert der Kreis das weitere Vorgehen.

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