(wS/ots) Köln 31.07.2016 – Polizeipräsident Mathies: „Wir werden alles dafür tun, dass es friedlich bleibt“
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Erstmeldung: Die Anforderungen an die Polizei Köln sind nach den jüngsten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu den angemeldeten Versammlungen am Sonntag enorm gestiegen. Im Zuge der veränderten Sicherheitslage wird die Zahl der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten um weitere 400 auf insgesamt 2700 aufgestockt. Polizeipräsident Jürgen Mathies äußerte sich am Samstagnachmittag (30. Juli) zu der veränderten Sicherheitslage.
Im Einzelnen nimmt Mathies zu zwei wesentlichen Änderungen Stellung:
„Das OVG Münster hat den Aufzug des Bündnisses um Pro NRW bestätigt. Ich nehme diese Entscheidung zur Kenntnis, gegen die ich keine weiteren Rechtsmittel mehr einlegen kann. Meine Einschätzung der Gefahren, die aus einem Aufzug resultieren, bleibt aber unverändert“. Die Anmelderin der Versammlung um Pro NRW ist aktuell nicht erreichbar. Das für den Aufzug erforderliche Abstimmungsgespräch wird spätestens vor dem Start des Aufzuges am Kölner Hauptbahnhof erfolgen. Mathies äußerte sich besorgt aber entschlossen: „Wir werden konsequent mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln alles tun, um Auseinandersetzungen mit Teilnehmern anderer Versammlungen und Ausschreitungen zu verhindern“.
Das OVG Münster hat in einer weiteren Entscheidung die Entscheidung des VG Köln zur Nutzung der Videowand auf der Deutzer Werft bestätigt. Die Videowand darf demnach nicht für die Übertragung von Redebeiträgen aus dem Ausland genutzt werden. Die Nutzung ist auf die Bildübertragung von Personen beschränkt, die an der Versammlung vor Ort teilnehmen. PP Mathies: „Ich begrüße es, dass auch das OVG Münster meine Einschätzung teilt und die Nutzung für die Fernübertragung verboten hat.“ Inzwischen hat der Rechtsbeistand des Versammlungsanmelders das Bundesverfassungsgericht angerufen. Eine Entscheidung steht aus.
Mit Blick auf ein mögliches Verbot der Versammlung auf der Deutzer Werft erklärt Polizeipräsident Mathies: „Ich habe gestern bis in die späten Abendstunden und am heutigen Vormittag viele Gespräche geführt. Wir haben die Versammlungs-, Gefährdungs- und Kräftelage erörtert. Ein Verbot der Versammlung kommt nach Bewertung der Gefährdungsaspekte und insbesondere vor dem Hintergrund der Kräfteaufstockung rechtlich nicht in Betracht.
Foto: Andreas Trojak / wirSiegen.de