(wS/red) Siegen-Wittgenstein 05.07.2017 | Das Land Nordrhein-Westfalen leistet jedes Jahr Zuschüsse zu den Kosten des Feuerschutzes der Gemeinden und Kreise. Das geht auf das Gesetz über den Feuerschutz, Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zurück. Der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag wurde vom Innenministerium des Landes NRW im Einvernehmen mit dem Finanzministerium NRW auf 35.620.000 Euro festgelegt.
Die Mittel werden jedes Jahr zum 1. Juli als fachbezogene Investitionspauschaule zu 57 Prozent nach der Einwohnerzahl und zu 43 Prozent nach der Gebietsfläche verteilt. Für eigene Aufgaben erhält der Kreis 1,8 Prozent der den kreisangehörigen Kommunen rechnerisch zustehenden Mittel.
Auf die Städte und Gemeinden des Kreises entfallen 812.886,70 Euro und auf den Kreis 14.900,16 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Zuweisungen damit um insgesamt 1.483,98 Euro.
Im Einzelnen entfallen auf
Bad Berleburg | 143.548,84 € |
Bad Laasphe | 75.873,87 € |
Burbach | 51.853,47 € |
Erndtebrück | 39.339,18 € |
Freudenberg | 44.084,05 € |
Hilchenbach | 52.696,47 € |
Kreuztal | 66.492,22 € |
Netphen | 86.684,69 € |
Neunkirchen | 32.861,40 € |
Siegen | 164.797,68 € |
Wilnsdorf | 54.654,83 € |
Die Bewilligungsbescheide wurden bereits an die Gemeinden weitergeleitet.
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