Aktuelle Warnmeldung der Polizei: Vorsicht vor falschen Polizisten am Telefon!

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 24.11.2017 | Am gestrigen Donnerstag erhielten wiederum gleich mehrere Siegen-Wittgensteiner Senioren Anrufe von falschen Polizisten.

Bei einer in Siegen wohnhaften 97-jährigen Seniorin fragte der hinterhältige falsche Polizist zunächst, ob die Seniorin höhere Bargeldbeträge wie 10.000 oder 15.000 Euro zu Hause habe. Es sei wichtig, dass er das wisse, er müsse das nämlich an die Staatsanwaltschaft „weitergeben“, und sollte etwas entwendet werden, würde diese dafür aufkommen.

Gottlob scheiterte dieser üble, perfide Betrugs- bzw. Diebstahlsversuch. Wie auch die weiteren gestrigen Anrufe falscher Polizistinnen bei einer 74-jährigen Seniorin in Niederschelden, einer 91-jährigen Rentnerin in Siegen-Eisern und einer 71-jährigen Frau in Neunkirchen-Salchendorf, bei der im Display die 110 angezeigt wurde.

Ältere Menschen werden zunehmend von Unbekannten angerufen, die sich als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder andere Amtspersonen ausgeben und hierbei die Rufnummer örtlicher Polizeidienststellen, des BKA oder die 110 mit einer Ortsvorwahl im Telefondisplay erscheinen lassen.

Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen überzeugende Geschichten über aktuelle Straftaten erzählen und sie zum vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern, Geld oder Wertgegenstände auszuhändigen.

Die falschen Polizeibeamten schildern z. B. die Festnahme ausländischer Einbruchsbanden, bei denen Listen möglicher Einbruchsopfer gefunden wurden. Sie fordern die Opfer auf, Wertgegenstände und Bargeld „vorübergehend“ und nur zum Schutz an einen vermeintlichen Kollegen zu übergeben.

Sie geben den Opfern vor, dass diese zur Mithilfe verpflichtet seien, um die „Täter“ festnehmen zu können. In manchen Fällen werden die Opfer dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen von der Bank nach Hause zu holen, da Bankangestellte zu den angeblichen Straftätern gehören sollen.

Durch wiederkehrende Telefonanrufe in einen längeren Zeittraum erhöhen die Anrufer immer weiter den psychischen Druck auf ihre Opfer, damit diese keinen klaren Gedanken mehr fassen können. Die Täter gehen vollkommen skrupellos und erfindungsreich vor, je nach mentaler Verfassung des Opfers und dessen Reaktionen. Sie fordern sie teilweise auf, nur noch über das Handy zu telefonieren und während des Telefonates zur Bank zu gehen. Somit können die Täter sicher sein, dass nicht die richtige Polizei oder ein Angehöriger benachrichtigt wird. Die Telefonate dauern so lang an, bis Bargeld und Wertgegenstände an der Wohnungstür oder auf der Straße übergeben oder an einem vereinbarten Ort abgelegt wurden.

Über ausländische Telefondienstanbieter sind die Täter in der Lage, jede beliebige Rufnummer im Display des Angerufenen einzublenden. Die Nummer auf dem Telefondisplay liefert daher lediglich einen Anhaltspunkt, wer der Anrufer sein kann. Sie ist keineswegs eine sichere Identifikationsmöglichkeit.

Symbolfoto: Kay-Helge Hercher

Präventionshinweise für Bürgerinnen und Bürger: Wenn Sie selbst angerufen werden

Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110) ggf. mit einer Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich nicht um einen Anruf der Polizei. Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. Legen Sie sofort auf.

Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt.

Die Polizei erfragt telefonisch keine Bankdaten wie Kontonummer und Kontostand oder Inhalte von Schließfächern. Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten.

Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.

Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen.

Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.

Neben der beschriebenen Tatbegehungsweise gibt es noch zahlreiche weitere Straftaten, bei welchen ältere Menschen auf unterschiedliche Weise um ihre Ersparnisse gebracht werden und bei denen die Geschädigten dazu aufgefordert werden, ihre Vermögenswerte bei ihrem Geldinstitut abzuheben. Informationen hierzu finden Sie unter www.polizei-beratung.de.

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