(wS/red) Netphen 12.04.2018 | In Kürze beginnt die diesjährige Pflegeperiode auf den kommunalen Friedhöfen und im Bestattungswald der Stadt Netphen. Dies beinhaltet auch das Mähen der Wiesengräber. Viele Nutzungsberechtigte haben in den Wintermonaten Pflanzschalen, Vasen, figürlichen Schmuck oder sonstige Gegenstände auf den Wiesengräbern abgelegt. Die Friedhofsverwaltung bittet darum, diesen Grabschmuck bis zum 30. April 2018 zu entfernen, damit die Mäh- und Pflegearbeiten ungehindert ausgeführt werden können.
Ebenso sollen die neu vergebenen Wiesengräber in Kürze eingesät werden. Auch bei diesen Gräbern ist es erforderlich, dass die aufgebrachten Anpflanzungen entfernt werden.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Gegenständen auf den Wiesenflächen sowie das Anlegen von Pflanzbeeten nach der Friedhofssatzung nicht zulässig ist und diese von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes entfernt werden.
Gleiches gilt für den städtischen Bestattungswald in Deuz. Hier haben sich die Nutzungsberechtigten dazu verpflichtet, keinerlei Grabschmuck, Kerzen oder sonstige Gegenstände abzulegen oder aufzuhängen. Auch hier wird darum gebeten, sämtliche Gegenstände bis zum 30. April 2018 zu entfernen.
Ab dem 1. Mai 2018 werden die dann möglicherweise noch vorhandene Gegenstände durch die Stadtverwaltung entfernt.
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