Siegen – Treffen der SGK-Kreisverbände SI, MK und OE

(wS/red) Siegen 08.02.2019 | SPD-Kommunalpolitikerinnen und -politiker aus drei Kreisen berieten über die Aufstellung des neuen Regionalplans

Siegen-Wittgenstein. Informationen, Austausch, Fragen: Die in der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) zusammengeschlossenen SPD-Mandatsträger aus den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und dem Märkischen Kreis trafen sich jüngst im Olper Kolpinghaus, um sich über die aktuelle Entwicklung zur Aufstellung des Regionalplans zu informieren. Anwesend waren auch Bundes- und Landtagsabgeordnete sowie Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende aus unserer Region.

Als Referentin konnte von der Planungsabteilung der Bezirksregierung die Hauptdezernentin Bettina Krusat-Barnickel gewonnen werden. Sie ist mit der Aufstellung des neuen Regionalplanes befasst. In ihrem Vortrag erläuterte sie das Procedere und legte dar, wie sich die einzelnen Kommunen in das Verfahren einbringen können.

Derzeit  gelten noch zwei verschiedene regionale Planwerke für diese Kreise: Für den Märkischen Kreis gilt der Regionalplan Arnsberg, räumlicher Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen (Rechtskraft 2001), für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein gilt der Regionalplan Arnsberg, räumlicher Teilabschnitt Oberbereich Siegen (Rechtskraft 2008). Ziel ist es, die Inhalte beider Pläne in einem zu bündeln und somit die Teilpläne im Planungsraum auf zwei zu reduzieren (Soest und Hochsauerlandkreis sowie Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein).

v. l. Bernd Banschkus (Regionalrat), Sibille Niklas (SGK Olpe), Falk Heinrichs (SGK Siegen), Nezahat Baradari (MdB), Inge Blask (MdL), Harald Metzger (Regionalrat) und Bettina Krusat-Barnickel (Bezirksregierung)

Neue rechtliche Grundlagen und daraus resultierende inhaltliche Anforderungen bedingen eine Anpassung der Planwerke. Sowohl der neue Landesentwicklungsplan NRW, das seit November geltende neue Raumordnungsgesetz als auch Änderungen im Naturschutzrecht erfordern die Anpassung an die Ziele der Raumordnung.

Auf Grund der dargelegten Veränderungen reicht es daher nicht aus, einen Regionalplan nur durch einzelfallbezogene Änderungen punktuell zu aktualisieren. Regionale bzw. interkommunale Belange und neue Zielsetzungen können nur durch eine grundlegende Überarbeitung in angemessener Weise Eingang in die Planung finden. Hier stellte die Referentin besonders heraus, dass es künftig im interkommunalen Bereich eine verstärkte Zusammenarbeit der Kommunen geben wird.

Angemerkt wurde, dass die bedarfsgerechte Ausstattung der Gemeinden mit Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) – gerade im regionalen Kontext gesehen – zu überprüfen ist, um den Handlungsbedarf und die Schwerpunkte in der Region herauszuarbeiten.

Die Sicherung und Weiterentwicklung des Freiraumes und der Freiraumfunktionen in Verbindung mit den Themen Tourismus, Ferien- und Freizeitanlagen, der Klimawandel sowie die vorsorgende Rohstoffsicherung sind ebenfalls bedeutsame Inhalte, die zu bearbeiten sind. Es gilt, die genannten Gesichtspunkte aufzugreifen, die zu ermittelnden Ergebnisse umzusetzen und so diesen Raum zu einem attraktiven und zukunftsfähigen Lebens- und Wirtschaftsstandort weiter zu entwickeln.

In diesem Zusammenhang wurde auf die umfangreichen Informationen zu dem gesamten Themenkomplex im Internet unter www.bra.nrw.de verwiesen.

Ziel ist, im September kommenden Jahres im Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss zu fassen und das Beteiligungsverfahren einzuleiten.

Seitens der SGK ist geplant, zu diesem Zeitpunkt eine Folgeveranstaltung für die SPD-Ratsvertreter anzubieten, um über den weiteren Verfahrensstand zu informieren.

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