Siegen – Eigenheim- und Modernisierungsförderung mit nochmals verbesserten Konditionen

(wS/red) Siegen 13.03.2019 | Förderung für Familien – Eigenheim- und Modernisierungsförderung mit nochmals verbesserten Konditionen

Ein Eigenheim neu bauen, Wohneigentum kaufen oder das eigene Haus sanieren und modernisieren – diese Möglichkeiten werden vom Land Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr mit nochmals verbesserten Konditionen gefördert. Im letzten Jahr konnten bereits Familien im Kreis mit einem Betrag von mehr als einer Million Euro für ihre Eigenheimprojekte unterstützt werden.

Für den Eigenheimneubau oder den Erwerb von Wohneigentum im Kreisgebiet können ortsabhängige Grundpauschalen zwischen 60.000 und 90.000 Euro als zinsgünstiges Darlehen gewährt werden. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder jede schwerbehinderte Person kann das Darlehen nochmals um 15.000 Euro erhöht werden. Neben den sehr günstigen Zinsen – 0,5 Prozent für 20 Jahre fest – wird den Antragstellern ein attraktiver Teilschulderlass in Höhe von 7,5 Prozent der Darlehenssumme gewährt.

Fördervoraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen der Antragsteller (Familie mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person) die gesetzlichen Einkommensgrenzen einhält und 15 Prozent der Gesamtkosten als Eigenleistung erbracht werden. Als Finanzierungserweiterung kann neben dem Förderdarlehen ein eigens geschaffenes Ergänzungsdarlehen für die übrige Finanzierung in Anspruch genommen werden.

Aber auch Eigentümer und Käufer alter Immobilien können von der Förderung profitieren. Mit der Modernisierungsförderung können unter anderem die energetische Sanierung oder der barrierefreie Umbau von Bestandsgebäuden, aber auch Maßnahmen auf dem dazugehörigen Grundstück finanziert werden. Die Förderung erfolgt mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten; höchstens 100.000 Euro pro gefördertem Eigenheim oder Eigentumswohnung. Das Darlehen ist in den ersten zehn Jahren zinslos und wird danach für weitere zehn oder 15 Jahre mit 0,5 Prozent pro Jahr verzinst. Bei der Modernisierungsförderung kann ein Teilschulderlass von 20 Prozent der Darlehenssumme gewährt werden.

Auch hier ist die Einhaltung der Einkommensgrenzen Fördervoraussetzung.

Wer an weiteren Infos interessiert ist oder prüfen möchte, ob die Förderung in Frage kommt, kann hierzu die neue Web-App der NRW.BANK unter www.nrwbank.de/eigentumsfoerderung nutzen. Die Web-App bietet hierzu einen übersichtlichen Chancenprüfer. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn noch nicht mit den Baumaßnahmen begonnen wurde bzw. noch kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.


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