Neunkirchen – Vortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

(wS/red) Neunkirchen 29.05.2019 | Wann ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll und wie erstellt man eine aussagekräftige Patientenverfügung?

Was geschieht, wenn ich durch Behinderung oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu klären? Auf diese und viele Fragen mehr gibt es am 6. Juni 2019 um 17.00 Uhr, eine Antwort.

Die Senioren-Service-Stelle Neunkirchen bietet im Otto-Reiffenrath-Haus einen interessanten Vortrag über die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an: Michaela Nauditt von der Kreisbetreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein wird einen Überblick zur Vorsorgevollmacht geben. Dabei wird erläutert, was bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist und wie sie rechtlich wirksam wird.

Dr. Uli Feldkamp, Oberarzt vom Kreisklinikum in Weidenau, wird anschließend zur Patientenverfügung referieren. In dieser Willenserklärung wird unter anderem festgelegt, ob und wie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden soll bzw. welche Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit möglicherweise unterlassen werden sollten.

Im Anschluss an die Vorträge besteht ausreichend Zeit, um bestehende Fragen zu erörtern.

Bettina Großhaus-Lutz, Seniorenberaterin der Gemeinde Neunkirchen, betont die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht nicht nur im Alter, sondern bereits mit Eintritt in die Volljährigkeit. Denn weder Kinder, noch Eltern oder Ehepartner, können sich im Ernstfall automatisch vertreten, hier ist eine Bevollmächtigung, z.B. über eine Vorsorgevollmacht, erforderlich, mit der sich alle wichtigen Dinge regeln lassen.

Um eine Voranmeldung in der Senioren-Service-Stellen Neunkirchen wird gebeten: Bettina Großhaus-Lutz 02735 767-200 oder per Email b.grosshaus-lutz@neunkirchen-siegerland.de


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