Was ist an den Feiertagen erlaubt? Landrat Andreas Müller appelliert: „Das Erreichte nicht aufs Spiel setzen“

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 07.04.2020 |  Von Verwandtschaftsbesuchen sollten Sie Abstand nehmen

Das frühsommerliche Wetter lockt immer mehr Menschen aus den Häusern und viele fragen sich – auch mit Blick auf das lange Osterwochenende: Was ist aktuell erlaubt und was nicht? Diese Frage erreicht auch die Kreisverwaltung. Und diese stellt jetzt noch einmal klar: Es gibt keine Ausgangssperre, aber ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen, außer für Verwandte in direkter Linie. Das bedeutet: Ein Spaziergang von Eltern mit ihren Kindern ist jederzeit möglich, genauso wie eine Fahrradtour von zwei Personen, die nicht miteinander verwandt sind. Alles darüber hinaus fällt unter das Versammlungsverbot und ist untersagt.
Osterkaffee oder Grillen im Garten: Erlaubt?

Komplizierter ist die Situation, wenn es um Treffen in der Wohnung, im eigenen Haus oder im Garten geht: die Osterkaffeetafel mit der ganzen Verwandtschaft ist in Nordrhein-Westfalen nicht ausdrücklich verboten, genauso wenig wie das Grillen mit Freunden auf dem Balkon. „Man könnte zwar darüber diskutieren, ob es sich bei diesen Beispielen um Veranstaltungen handelt, die dann untersagt wären, oder ob für solche privaten Treffen keinerlei Regeln gelten“, sagt Landrat Andreas Müller. Er hält diese Diskussion aber für nicht zielführend und plädiert stattdessen dafür, ganz anders an diese Fragen heranzugehen: „Ziel all unserer Maßnahmen ist es, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und Abstand zueinander zu halten. Nur so können wir die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen und Leben retten.“

Diese Ziele dürfe man auch über die Osterfeiertage nicht aus den Augen verlieren, betont der Landrat: „Was gewinnen wir denn, wenn bei einer Grillparty im Garten zehn Leute zusammenkommen, einer ist infiziert, steckt die anderen an und die tragen das Virus am nächsten Tag in das Umfeld, in dem sie arbeiten oder sich bewegen? Gleiches gilt für Geburtstagsfeiern oder ein gemeinsames Kaffeetrinken an Ostern. Insbesondere wenn hier sogar noch ältere Menschen mit dabei sind.“

Foto: Peter Trojak

Noch zu früh für Normalität

Andreas Müller betont, dass er großes Verständnis für alle hat, die sich nach den ersten Wochen unter dem Kontaktverbot wieder ein wenig Normalität und menschliche Nähe wünschen, gerade an Feiertagen: „Dafür ist es aber einfach noch zu früh“, unterstreicht der Landrat: „Aktuell haben wir im Landesvergleich mit die niedrigste Infektionsrate umgerechnet auf 100.000 Einwohner. Es wäre fatal, wenn wir diese günstige Situation jetzt über die Osterfeiertage aufs Spiel setzen.“ Deshalb betont Andreas Müller noch einmal deutlich: „Es hilft nicht wirklich weiter, auszutesten, was vielleicht gerade noch erlaubt ist und was nicht. Vielmehr sollten wir uns auch über die Ostertage von den zwei grundlegenden Regeln der Pandemiebekämpfung leiten lassen: ‚soziale Kontakte meiden‘ und ‚Abstand halten‘. Das ist der beste Weg, um die besonders Gefährdeten zu schützen und die Ausbreitung des Virus möglichst effektiv zu verlangsamen.“

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