Kontrolle aus der Kategorie „unglaublich aber wahr“

(wS/ots) Friedrichsdorf (Mittelhessen) 26.05.2020 | Immer wieder erleben mittelhessische Ordnungshüter Geschichten, die klingen, als entstammten sie der Feder eines Anekdoten-Autors. So auch in der vergangenen Woche.

Am letzten Freitag (22. Mai) fiel einer Zivilstreife der mittelhessischen Autobahnpolizei gegen 09.45 Uhr ein schwarzer VW Golf mit Karlsruher Zulassung auf, welcher auf der A5 von Kassel in Richtung Frankfurt unterwegs war. Die Ordnungshüter entschlossen sich zu einer Kontrolle des Autos auf dem nahegelegenen Parkplatz „Spießwald“.

Die beiden Insassen, ein 28-Jähriger aus dem Raum Karlsruhe sowie sein 33-jähriger Beifahrer aus Marburg gaben an, auf dem Weg zu einem Einstellungsgespräch zu sein. In der Bauchtasche des Mitfahrers fanden die Polizisten eine kleine Menge Marihuana. Zudem verlief der durchgeführte Drogentest beim Fahrer positiv auf THC. Die beiden wurden mit zur Dienststelle nach Butzbach genommen, wo ein Arzt dem 28-Jährigen eine Blutprobe entnahm. Anschließend riefen die Männer Bekannte an und baten darum, abgeholt zu werden.

Kurz darauf fuhren zwei aus Marburg stammende Männer, ein 24-Jähriger und sein 31 Jahre alter Beifahrer, vor. Schnell war klar, dass der 24-jährige Autofahrer ebenfalls berauscht unterwegs war: So schlug ein Drogentest auf Amphetamin an. Der Arzt konnte also auf dem Absatz kehrtmachen und noch einmal Hand anlegen.

Ursprünglich mit zur Polizeistation war der 31-Jährige gekommen, um den VW Golf seiner Freunde zurück nachhause zu fahren. Bevor die Ordnungshüter diesem den zunächst sichergestellten Autoschlüssel aushändigten, baten sie ihn um einen Test. Auch er hatte Amphetamin konsumiert.

So blieb den Polizisten nur, den Vieren den Fußmarsch zum Bahnhof zu erklären.

Den Bogen überspannte kurz darauf aber letztlich ein 26-Jähriger. Der aus Winterberg stammende Mann tauchte 15 Minuten später auf der Wache auf und forderte die Herausgabe der einbehaltenen Autoschlüssel. Die Schutzleute baten auch ihn um die Abgabe einer Urinprobe – im Ergebnis wurde THC-Konsum nachgewiesen. Da sich der Mann zur Dienststelle bringen lassen hatte und der Chauffeur bereits weitergefahren war, rieten die Polizisten auch ihm zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Neben Anzeigen wegen des illegalen Drogenbesitzes sowie des Fahrens unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln fertigten die Ordnungshüter auch entsprechende Mitteilungen an die zuständigen Führerscheinstellen.

Und die Moral von der Geschicht: Drogen im Straßenverkehr? – Nein, lieber nicht!

Symbolbild: Andreas Trojak / wirSiegen.de

[plista widgetname=plista_widget_slide]