(wS/red) Siegen-Wittgenstein 28.01.2021 | Erlass des Landes legitimiert Identitätsnachweis alternativer oder abgelaufener Ausweisdokumente
Seit Anfang der Woche läuft die Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung. Unter der Telefonnummer 0800 116117 02 (oder online: www.116117.de) können sich zunächst Personen anmelden, die über 80 Jahre oder älter sind und ein entsprechendes Informationsschreiben von Landrat Andreas Müller und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erhalten haben.
Im Informationsbrief wurden die Impfberechtigten u.a. gebeten, zu ihrem Impftermin ihren Personalausweis mitzubringen. „Inzwischen haben wir allerdings von mehreren Bürgern Rückmeldungen bekommen, dass vor allem ältere Personen häufig nicht (mehr) im Besitz eines gültigen Ausweises sind und es für die Betroffenen zur Zeit schwierig ist, einen neuen Ausweis zu beantragen, da die kommunalen Anlaufstellen geschlossen oder nur eingeschränkt erreichbar sind“, berichtet Landrat Andreas Müller.
Deshalb macht die Kreisverwaltung noch einmal deutlich, was nun auch per Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt wurde: Wer bei seinem Impftermin keinen gültigen Personalausweis bei sich hat, kann sich auch auf anderem Wege ausweisen.
Zur Legitimation der Impfung muss eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden, wobei es keine Rolle spielt, ob das jeweilige Ausweisdokument abgelaufen ist oder nicht:
· Personalausweis
· Führerschein
· Reisepass
· Krankenkassenkarte
· Schwerbehindertenausweis
· ein anderer amtlicher Lichtbildausweis.
Außer dem Legitimationsnachweis durch eines dieser Ausweisdokumente brauchen die Impflinge keine weiteren Dokumente mitzubringen. Es würde den Anmeldeprozess allerdings vereinfachen, wenn ein gültiger Impfpass, die Karte der Krankenversicherung und das Anschreiben des Landrates und des Ministeriums mitgebracht werden. Alle nötigen Informationen zur Corona-Schutzimpfung gibt es unter www.siegen-wittgenstein.de/impfen.
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