Feuerwehren werden geimpft – Landrat: „Einsatzkräfte sollen bestmöglichen Schutz erhalten“

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 07.04.2021 | Rund 500 Einsatzkräfte der regionalen Feuerwehren in Siegen-Wittgenstein werden in den kommenden zwei Wochen eine Impfung mit BioNTech erhalten. Das haben Landrat Andreas Müller und Kreisbrandmeister Bernd Schneider jetzt den heimischen Feuerwehren zugesagt.

„Nachdem Landesgesundheitsminister Laumann am Osterwochenende mitgeteilt hatte, dass in begründeten Einzelfällen, wie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Impfungen für Feuerwehrkräfte ermöglicht werden sollen, haben wir uns entschieden, unseren Einsatzkräften der Feuerwehren zeitnah eine Impfung anzubieten“, betont Landrat Andreas Müller. „Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren sind tagtäglich und rund um die Uhr für uns alle da. Dabei lässt sich natürlich im Einsatz häufig auch der direkte und enge Kontakt zu den hilfsbedürftigen Menschen nicht vermeiden. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Einsatzkräfte durch die Impfung auch einen bestmöglichen Schutz erhalten.“, so der Kreishaus-Chef weiter.

Kreisbrandmeister Bernd Schneider hat jetzt gemeinsam mit den Leitern der Feuerwehren der Städte und Gemeinden das genaue Vorgehen besprochen: Zunächst werden 500 Einsatzkräfte geimpft werden; weitere Impfungen sind abhängig von der Liefermenge des Impfstoffes. „Außerdem werden wir natürlich darauf achten, dass beispielsweise nicht eine gesamte Löscheinheit gleichzeitig geimpft wird“, betont Bernd Schneider. So soll vermieden werden, dass bei möglichen Impfreaktionen ein ganzer Standort ausfallen würde. Die Reihenfolge der Impfungen erfolgt natürlich nach klaren Vorgaben: Zunächst werden Kameradinnen und Kameraden geimpft, die Aufgaben im Bereich des Rettungsdienstes übernehmen – maßgeblich ist hier die Tätigkeit in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem direkten, unmittelbaren Patientenkontakt (gemäß § 2 Abs. 1 Nummer 4 CoronalmpfV). Ebenfalls geimpft werden Personen, die im Rahmen ihrer Feuerwehrtätigkeit als Einsatzkräfte zur Sicherstellung der „öffentlichen Ordnung“ einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind (gemäß § 3 Abs. 1 Nummer 6 CoronalmpfV).
Diesen Personen darf laut aktueller Erlasslage ein Impfangebot gemacht werden.

„Ich freue mich, dass wir den Kameradinnen und Kameraden ein Impfangebot machen können und danke Landrat Müller, dass er, wie immer in den vergangenen Jahren, die begründeten Forderungen der Feuerwehren unterstützt. Ich hoffe, dass nunmehr, entsprechend den Regelungen für andere Berufsgruppen, eine regelmäßige Bereitstellung von Impfstoff durch das Land NRW voran getrieben werden kann und in den kommenden Wochen weitere Mengen des Vakzins zur Verfügung gestellt werden“, betont Kreisbrandmeister Bernd Schneider.

Foto: wirSiegen.de

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