Änderung der Besucherregelung im Kreisklinikum Siegen

(wS/Si) Siegen 18.08.2021 | Besuch nur noch für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete möglich

Ab Freitag, den 20.08.21, tritt auf Grundlage eines Beschlusses der Bund-Länder-Konferenz vom 10.08.21 sowie der neuen Coronaschutzverordnung im Kreisklinikum Siegen eine Änderung der Besucherregelung in Kraft. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist es nun für alle Besucher ab 16 Jahren verpflichtend, entweder genesen, geimpft oder negativ getestet zu sein (3G-Regel). Die 3G-Regel gilt nur für Besucher und nicht für Ambulanz- und Notfallpatienten.

Während die vollständige Impfung gegen Vorlage des Impfpasses oder Impfnachweises in Kombination mit dem Personalausweis nachgewiesen werden muss, ist die vollständige Genesung durch eine entsprechende „Genesenen-Bescheinigung“ der Kreisverwaltung ebenfalls in Verbindung mit dem Personalausweis vorzulegen. Für alle Besucher, die weder geimpft noch genesen sind gilt, dass für den Einlass ins Kreisklinikum eine von einem anerkannten Schnelltestzentrum ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden muss. Diese darf nicht älter als 24 Stunden sein. Zudem muss mit der Bescheinigung auch ein Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden.

Darüber hinaus bleibt die bisherige Besucherregelung unverändert bestehen. Somit sind Besuche weiterhin ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts, von zwei festgelegten Bezugspersonen möglich. Der Besuch sollte, wenn möglich, nicht länger als eine Stunde dauern und muss im Zeitraum von 14:00 bis 19:00 Uhr stattfinden. Für den Besuch ist weiterhin eine Fieberschnellmessung notwendig. Zudem sind nicht mehr als drei Besucher pro Patientenzimmer gleichzeitig zugelassen. Die FFP2 Maske ist durchgängig vom Besucher zu tragen und darf im Patientenzimmer nicht abgelegt werden.

Für Patienten der Notaufnahme ist bei medizinischer Notwendigkeit pro Patient ein begleitender Angehöriger zugelassen. Patienten, die am Coronavirus erkrankt sind sowie begründete Verdachtsfälle, welche sich aktuell in Isolationsmaßnahmen befinden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen und dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt Besuch empfangen.

Kinder bis 16 Jahren dürfen das Kreisklinikum als Besucher generell nicht betreten. Ausnahmen können in Einzelfällen und nach Rücksprache mit dem behandelnden Stationsarzt zugelassen werden.

Die aktuelle Besucherregelung finden Sie auch nochmal unter www.kreisklinikum/patienten-besucher

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