3G-Regelung für alle Dienststellen der Stadtverwaltung Siegen

(wS/Si) Siegen 03.12.2021 | Ab Montag, 6. Dezember: 3G-Regelung für alle Dienststellen der Stadtverwaltung Siegen

Ab Montag, 6. Dezember, ist der Zutritt in die Dienststellen der Stadtverwaltung Siegen nur noch mit einem „3G“-Nachweis möglich. Dies betrifft unter anderem die Rathäuser in Siegen, Weidenau und Geisweid und die Bürgerbüros. Besucherinnen und Besucher müssen für Vor-Ort-Termine nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Dies geschieht aus Gründen des verschärften Infektionsschutzes aufgrund der pandemischen Lage, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Siegen bleiben somit aber weiterhin persönlich erreichbar.

Beim Zutritt in ein Verwaltungsgebäude muss deshalb ein entsprechender Nachweis (bescheinigter negativer Corona-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) zusammen mit einem amtlichen Ausweis bzw. Nachweis mitgeführt werden. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen, Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Corona-Test getesteten Personen gleichgestellt.

Weiterhin Voraussetzung für den Zutritt in die Dienststellen der Stadt Siegen – etwa zum Bürgerbüro – ist ein Termin, der vorher vereinbart werden muss. Das Tragen einer medizinischen Maske in den Dienstgebäuden bleibt ebenso verpflichtend.
In den städtischen Kulturinstituten wie der Stadtbibliothek oder der Städtischen Galerie Haus Seel gilt bereits die 2G-Regelung. Dort haben nur nachweislich geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher Zutritt.

Gleiches gilt für die städtischen Bäder (Ausnahme: Schulschwimmen).



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