(wS/si) Kreis Siegen-Wittgenstein 05.05.2022 | Wer bereits mit „falschem“ Stimmzettel gewählt hat, kann neue Wahlunterlagen anfordern. Am 22. April hatte die Kreisverwaltung darüber informiert, dass es in einzelnen Fällen bei der Zusendung der Wahlunterlagen an die Wahlämter durch den externen Druckdienstleister zu einer
Verwechslung der Stimmzettel für die beiden Wahlkreise 126 und 127 in Siegen-Wittgenstein gekommen ist. Das war zunächst beim Versand der Briefwahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler nicht aufgefallen. Mit der Presseinformation war die Bitte verbunden, beim Erhalt der Briefwahlunterlagen genau zu prüfen, ob man den Stimmzettel für den richtigen Wahlkreis erhalten hat.
Nachfragen des Kreises bei den Städten und Gemeinden haben ergeben, dass die Verwechslung offenbar lediglich die Stadt Siegen und die Gemeinde Neunkirchen betrifft und nur solche Briefwahlunterlagen, die vor dem 22. April 2022 versandt wurden. Wahlunterlagen, die danach versandt worden sind, wurden zuvor auf ihre Richtigkeit überprüft. Zudem sind aus den anderen neun Städten und Gemeinden in Siegen-Wittgenstein bis dato keine Auffälligkeiten gemeldet worden. Insgesamt wurden bisher nur wenige Fälle bekannt, in denen Briefwahlunterlagen des falschen Wahlkreises versandt wurden. In Ergänzung zu der Information vom 22. April informiert das Kreiswahlamt in Abstimmung mit dem Landeswahlleiter darüber, dass auch Wählerinnen und Wähler, die bereits per Briefwahl mit den „falschen“ Stimmzetteln (aus dem falschen Wahlkreis) gewählt haben, von der Umtauschmöglichkeit Gebrauch machen können. Betroffene können jetzt noch einmal die Briefwahlunterlagen ihres korrekten Wahlkreises auf Anfrage erhalten, um erneut zu wählen. Die alten Stimmzettel werden dann für ungültig erklärt.
Dies betrifft, wie dargelegt, nach den aktuell vorliegenden Kenntnissen ausschließlich Wählerinnen und Wähler in Siegen und Neunkirchen, deren Briefwahlunterlagen vor dem 22. April 2022 versandt wurden. Beide Kommunen gehören zum Wahlkreis 126 Siegen-Wittgenstein I. Wahlberechtigte in Siegen und Neunkirchen, die vermuten, bereits mit einem „falschen“ Stimmzettel des Wahlkreises 127 abgestimmt zu haben, wenden sich bitte an das Wahlamt der Stadtverwaltung Siegen bzw. der Gemeindeverwaltung Neunkirchen und fordern dort neue Wahlunterlagen an. Sollten am Wahlabend bei der Auszählung Stimmzettel des „falschen“ Wahlkreises auftauchen, bleibt die Zweitstimme dieses Stimmzettels, die über die Zusammensetzung des Landtages entscheidet, gültig. Die Erststimme für den „falschen“ Wahlkreiskandidaten wird dagegen für ungültig erklärt.