Deponie auf Deponie: Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie des Kreises nimmt 2023 Betrieb auf

(wS/si) Kreis Siegen-Wittgenstein 19.12.2022 | Mitten im Grünen, zwischen der B54 und der Leimbachstraße, schlängelt sich die neue Deponiestraße die alte Hausmülldeponie des Kreises in der Siegener Fludersbach hinauf.

Am 2. Januar 2023 wird der erste Abschnitt der „Neuen Erdaushub- und Inertstoffdeponie“ in Betrieb gehen.

Damit steht für Bauwirtschaft, Industrie und die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Siegen-Wittgenstein für die nächsten Jahre wieder Deponievolumen der Deponieklassen 0 und 1 zur Ablagerung von unbelasteten und leicht belasteten inerten Materialien aus dem Kreisgebiet zur Verfügung.

Bis dahin war es ein langer Weg: 2016 erteilte die Bezirksregierung Arnsberg den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung der Erdaushub- und Inertstoffdeponie. Daraufhin wurde in den folgenden Jahren die Vorprofilierung des neuen Deponiekörpers auf der alten Hausmülldeponie durchgeführt.

Als nächster Schritt wurde im Jahr 2020 die zukünftige Entwässerungssituation für die neu entstehende Erdaushub- und Inertstoffdeponie baulich umgesetzt. Anschließend wurden innerhalb von zwei Jahren die vorgeschriebenen Abdichtungssysteme auf dem vorprofilierten Deponiekörper aufgebracht und so der erste Bauabschnitt zur Ablagerung hergestellt. Gleichzeitig wurden auch Teilbereiche der alten Hausmülldeponie mit einer endgültigen Oberflächenabdichtung versehen. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen im Baugewerbe konnte die Baumaßnahme für rund 9,5 Millionen Euro innerhalb des geplanten Zeit- und Kostenrahmens fertiggestellt werden. Für das kommende Jahr wird schon die Ausschreibung des zweiten Bauabschnittes vorbereitet, sodass voraussichtlich ab Sommer oder Herbst 2023 mit den dazu notwendigen Baumaßnahmen begonnen werden kann.

Dieser Bauabschnitt bietet dann weiteres Einlagerungsvolumen der Deponieklassen 0 und 1 und damit eine weitere Entsorgungssicherheit für die kommenden Jahre.
Insgesamt werden in den nächsten Jahren drei neue Bauabschnitte mit einem Gesamtvolumen von ca. 3 Millionen Kubikmetern entstehen, sodass die Entsorgungssituation für abzulagernden Erdaushub und Inertstoffe in der Region für geraume Zeit gesichert ist.
Mit der nahenden Inbetriebnahme der neuen Deponie wurde auch die Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Gebühren für die Benutzung der kreiseigenen Abfallentsorgungsanlagen angepasst und am 16. Dezember 2022 durch den Kreistag beschlossen. Die neue Gebührensatzung gilt ab dem 1. Januar 2023 und ist auf der Homepage des Kreises (www.siegen-wittgenstein.de) unter dem Suchbegriff „Abfallentsorgung“ abrufbar.

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